Erweiterung der Grundschulstandorte Dörnberg und Ehlen

Wollen das Areal um die Mehrzweckhalle und die Grundschule Dörnberg gemeinsam entwickeln: Schuldezernentin Silke Engler und Bürgermeister Daniel Faßhauer.

Damit die beiden eigenständigen Grundschulen der Gemeinde Habichtswald für die Zukunft gut gerüstet sind, plant der Landkreis Kassel millionenschwere Investitionen. „Wir haben ein räumlich-pädagogisches Konzept für Ehlen und Dörnberg erarbeitet und dabei die künftige Profilausrichtung im Ganztag berücksichtigt“, sagt Schuldezernentin Silke Engler. Alle Belange der Schule und des Schulträgers mit Blick auf künftige Schulprogramme und auch die Inklusiv-Beschulung wurden dabei mitgedacht.  

In Ehlen können laut einer Machbarkeitsstudie, die der Landkreis zur Entwicklung der Schulstandorte in Auftrag gegeben hat, alle notwendigen Erweiterungen auf dem Schulgelände realisiert werden. „Nur für die Bauphase sind Ausweichflächen notwendig, um Klassenraum-Container aufzustellen“, erklärt Fachdienstleiterin Nicole Baake vom Immobilienmanagement des Landkreises Kassel. Derzeit wird das Mittagessen an der Ehlener Grundschule in Pavillons aus den 80er-Jahren ausgegeben. „Aufgrund des erheblichen Sanierungsstaus und des Gebäudezustands sind keine größeren Investitionen in die Bausubstanz der Pavillons sinnvoll“, erklärt Baake. Mit dem steigenden Bedarf an Bewegungsflächen durch das künftige Ganztagsangebot sei zudem eine Erweiterung der bestehenden Gymnastikhalle sinnvoll.  

Die Bauarbeiten könnten im laufenden Schulbetrieb in drei Bauabschnitten erfolgen:

  • 1. Bauabschnitt: Abriss der Pavillons und Ergänzung von vier vorübergehenden Klassen-Containern auf dem Nachbargrundstück. Neubau eines zweigeschossigen Gebäudetrakts mit acht Klassenräumen, Differenzierungsräumen, Büroflächen und WC-Anlage.
  • 2. Bauabschnitt: Rückbau der vier Klassen-Container sowie einer weiteren Container-Klasse. Verlagerung des Lehrerzimmers aufgrund des größeren Platzbedarfs und Neubau/Erweiterung der Umkleideräume. Eventuell auch Erweiterung der Gymnastikhalle.
  • 3. Bauabschnitt: Rückbau der letzten beiden Klassen-Container. Bau einer Mensa mit Küche und Nebenräumen sowie Hausmeisterbüro und kleiner Werkstatt. 

„Um die Erweiterung auf den Weg bringen zu können, bedarf es zunächst der Beteiligung aller Gremien und Träger öffentlicher Belange. Sollten es grünes Licht geben, könnten die Planungsleistungen frühestens im Herbst 2024 ausgeschrieben werden“, sagt Engler. Für die Planungs,- Genehmigungs- und Bauphase kalkuliert der Landkreis mit rund 48 Monaten. Die Kosten für den Schulerweiterungsbau mit Mensa liegen bei rund 5,63 Mio. Euro, für eine mögliche Erweiterung der Sporthalle bei circa 2,3 Mio. Euro.  

Auch die Erweiterung der Grundschule Dörnberg ist laut Machbarkeitsstudie auf dem Schulgelände möglich. Weil die Schule mit vier Klassen jetzt schon aus allen Nähten platzt, kann die beginnende Zweizügigkeit ab Herbst 2024 interimsweise nur mit einer Containerlösung umgesetzt werden. Obwohl der Platz auf dem Schulgelände begrenzt ist, können die zusätzlich benötigten vier Klassenräume dort gebaut werden. „Die Nachmittagsbetreuung erfolgt aktuell in den Räumen der ehemaligen Kita neben der Mehrzweckhalle. Aufgrund des Gebäudezustands sind größere Investitionen in die Bausubstanz der Kita nicht sinnvoll“, erklärt Baake. Allerdings ergibt sich eine praktikable Lösung in Zusammenarbeit mit der Kommune, die sich im Vorfeld zur Machbarkeitsstudie des Landkreises um eine Förderung im Bereich „Sanierung kommunaler Einrichtungen Projektaufruf 2022“ beworben hatte.  Im März 2024 gab es einen positiven Bescheid.  

Am Standort der Mehrzweckhalle und des ehemaligen Kindergartens soll ein Gemeinschaftsprojekt auf den Weg gebracht werden, in dem die fehlenden Betreuungsräume und die Mensa der Grundschule dort mitgebaut werden. Die Gemeinde Habichtswald plant den Abriss und Neubau der sanierungsbedürftigen Mehrzweckhalle. Die Baunebenkosten, also die Kosten für die Planung durch den Landkreis, das Erstellen der Abbruch- und Bauanträge und andere Leistungen sollen über einen Verteilerschlüssel abgerechnet werden. Auch die Nutzung der gemeindlichen Fläche soll vertraglich geregelt werden. „Durch die Aufgabeverteilung zwischen Gemeinde und Landkreis kann die Fachkompetenz so verteilt und gebündelt werden, dass eine schnelle Umsetzung des Projektes erfolgen kann“, sagt Bürgermeister Daniel Faßhauer.  

Schuldezernentin Engler ergänzt: „Der bereits für die Machbarkeitsstudie beauftragte Fachplaner wird nun die gemeinsame Nutzung der Mehrzweckhalle einbeziehen und die bislang am Schulstandort geplanten Betreuungsräume sowie die Mensa im Ersatzneubau der Mehrzweckhalle integrieren.“ 

Die bislang geschätzten Kosten für einen Ersatzneubau der Mehrzweckhalle belaufen sich auf 7,7 Mio. Euro. Davon trägt der Landkreis 2,9 Mio., die Gemeinde 1,35 Mio. und der Bund 3,47 Mio. Euro. Die Kosten für den geplanten Erweiterungsbau der Grundschule liegen bislang noch nicht vor. Erste Schätzungen gehen von einem Investitionsvolumen zwischen 2,5 bis 3 Mio. Euro aus.

HINTERGRUND: Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 erfolgt eine stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs. Dann haben Kinder der Jahrgangsstufe 1 erstmalig Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Bis zum Schuljahr 2029/30 wird allen Grundschulkindern die Ganztagsbetreuung täglich mit mindestens 8 Stunden inklusive Unterrichtszeiten ermöglicht. Darüber hinaus wird eine Ferienbetreuung bis auf Schließzeiten von maximal vier Wochen angeboten.   

Schulen mit Ganztagsangeboten (Profil 1)

Schulen mit einem dem Profil 1 entsprechenden Ganztagsangebot bieten an mindestens drei Wochentagen von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr Hausaufgabenbetreuung, Fördermaßnahmen sowie erweiterte Angebote im Wahl- und Freizeitbereich an. Die Teilnahme an diesen Angeboten ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig. Nach erfolgter Anmeldung durch die Eltern besteht allerdings die Pflicht zur Teilnahme. Das Angebot kann auf bestimmte Jahrgänge begrenzt sein. Das konkrete pädagogische Konzept entwickelt die Schule selbst. Es ist im Schulprogramm zu verankern, das von der Schulaufsichtsbehörde genehmigt wird. Das Profil 1 wird im Landkreis Kassel im Schuljahr 2023/24 an sieben Schulen angeboten.

Schulen mit Ganztagsangeboten (Profil 2)

Schulen mit einem dem Profil 2 entsprechenden Ganztagsangebot bieten an fünf Schultagen pro Woche freiwillige Zusatzangebote von 7.30 Uhr bis 16.00 oder 17.00 Uhr. Unter anderem werden Förderkurse, Wahlangebote, AGs und Projekte, Hausaufgabenbetreuung, Lern- und Übungszeiten sowie die Teilnahme an offenen Sport- und Spielgruppen gewährleistet. Stundenzeiten und der Wechsel von Bildungs- und Freizeitangeboten können schulintern geregelt werden. Für angemeldete Schülerinnen und Schüler besteht eine Teilnahmepflicht. Das Profil 2 wird im Landkreis Kassel im Schuljahr 2023/24 an 17 Schulen angeboten.

Schulen mit Ganztagsangeboten (Profil 3)

Schulen mit einem dem Profil 3 entsprechenden Ganztagsangebot werden als Ganztagsschulen bezeichnet. Diese bieten an fünf Tagen pro Woche in der Zeit von 7:30 Uhr bis 16:00 oder 17 Uhr Betreuung, Unterricht sowie verpflichtende Ganztagsangebote für alle ihre Schülerinnen und Schüler oder für einen definierten Teil ihrer Schülerschaft an. Die Teilnahme an den zusätzlichen Angeboten ist für die Schülerinnen und Schüler ganz oder teilweise verpflichtend. Zu den Angeboten zählen Förderkurse, Wahlangebote, AGs, Hausaufgabenbetreuung, Lern- und Übungszeiten sowie die Teilnahme an offenen Sport- und Spielgruppen. Das Profil 3 wird im Landkreis im Schuljahr 2023/24 an vier Schulen angeboten.

Pakt für den Ganztag

Der „Pakt für den Ganztag“ beruht auf einer Kooperationsvereinbarung über die Einführung von ganztägigen Angeboten für die jüngsten Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2015/2016 zunächst mit sechs Pilot-Schulträgern geschlossen wurde. Im „Pakt für den Ganztag“ übernehmen Land und Schulträger erstmals gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot. Teilnehmende Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen verfügen an fünf Tagen in der Woche von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr und auch in den Schulferien über ein verlässliches und freiwilliges Bildungs- und Betreuungsangebot. Eltern können zwischen mindestens zwei zeitlichen Modulen wählen, einem kürzeren bis 14.30 oder 15 Uhr und einem längeren bis 17 Uhr, auf Wunsch auch mit Ferienbetreuung. Grundsätzlich ist der „Pakt für den Ganztag“ ein freiwilliges Angebot, nach Anmeldung des Kindes dann verbindlich. Für die Bildungs- und Betreuungsangebote von Schulen im „Pakt für den Ganztag“ gilt - ebenso wie für die Schulen im Profil 1, 2 und 3 des Ganztagsprogramms - der in der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen verankerte Qualitätsrahmen für die Profile ganztägig arbeitender Schulen. Schulen im Pakt für den Ganztag arbeiten nach den Qualitätskriterien des Profils 2. Im Pakt für den Ganztag befinden sich im Landkreis Kassel im Schuljahr 2023/24 vier Schulen.