Anmeldeschluss ist jeweils drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung
Dazu sagt das Hessische Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub in der Fassung vom 28. Juli 1998 ( nur ein Auszug, das Wichtigste haben wir fett gedruckt ):
| §1 | (1) | Alle mit ihrem Tätigkeitsschwerpunkt in Hessen Beschäftigten haben gegenüber ihrer Beschäftigungsstelle Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub. Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte, zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte, andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständig- keit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind, sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte. [...] |
| (2) | Bildungsurlaub dient der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung oder der Schulung (Qualifizierung und Fortbildung) für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes. [...] | |
| §2 | (1) | Der Bildungsurlaub beträgt jährlich fünf Arbeitstage. [...] |
| (3) | Der Anspruch auf Erholungsurlaub und sonstige Freistellungen [...] werden durch dieses Gesetz nicht berührt. | |
| §4 | Der Anspruch auf Bildungsurlaub wird erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses erworben. [...] | |
| §5 | (8) | Die Beschäftigten können den gesamten Anspruch auf Bildungsurlaub nur auf das nächste Kalenderjahr übertragen. Sofern sie innerhalb des Kalenderjahres keinen Bildungsurlaub beansprucht haben, ist die Übertragung bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres schriftlich gegenüber der Beschäftigungsstelle zu erklären. [...] |
Voraussetzung zur Teilnahme ist der Eingang einer schriftlichen, verbindlichen Anmeldung. Vordrucke sind in allen Gemeindeverwaltungen erhältlich oder können auf Ihren Drucker ausgedruckt werden.
Mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung (erfolgt zu gegebener Zeit kompakt für alle Teilnehmer) erhalten Sie von uns ausführliche schriftliche Infos zur jeweiligen Freizeit. Außerdem wird im Vorfeld der Sommerferien zu jedem Angebot ein Vorbereitungstreffen organisiert, in dessen Verlauf sich die Teilnehmerinnen erstmals kennen lernen und alle offenen Fragen geklärt wer- den können.
Zusätzlich zur schriftlichen Information findet im Vorfeld der Freizeit ein Eltern- und Teilnehmertreffen zur Vorbereitung statt. Die Termine finden sich in der schriftlichen Information.
Unsere Teamerinnen und Teamer haben alle eine einjährige Jugendgruppenleiterausbildung, bei Auslandsfeizeiten zusätzlich eine Auslandsfortbildung absolviert.
Wichtig: Wenn nicht anders beschrieben, stellen wir grundsätzlich das Zelt-, Koch- und Natursportgerätematerial ( also Fahrräder, Kanus etc. ) in allen Freizeiten, so dass nur die persönliche Ausrüstung mitzubringen ist!
Ich nehme davon Kenntnis,
Unterrichtung gemäß § 67 a Abs. 3 SGB X:
Wir geben Ihnen zur Kenntnis, dass durch das Jugendamt des Kreisausschusses des Landkreises Kassel in 34117 Kassel, Wilhelmshöher Allee 19 - 21, Tel.: 0561 / 1003 - 0, von Ihnen Sozialdaten erhoben werden. Die Daten dienen der Hilfeerbringung / Leistungsgewährung durch das Jugendamt des Landkreises Kassel sowie der Auswertung zu Statistik- und Jugendhilfeplanungszwecken. ( Gesetzliche Grundlage: §§ 80, 98 ff SGB 8 ). Sie werden vertraulich behandelt und stehen nur unseren Freizeit- oder Seminarleitungen zur Verfügung. Rückmeldebögen für die Freizeiten werden nach Ende der Maßnahme vernichtet.