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Jugend und Bildung


 

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmebedingungendes Jugendbildungswerks ( jbw )

Teilnahmeberechtigt sind Einwohnerinnen / Einwohner des Landkreises Kassel zwischen 12 und 26 Jahren. (Die Alterbegrenzung gilt nicht für Fortbildungsseminare.)
Wir empfehlen, sich möglichst frühzeitig anzumelden, da die Seminare manchmal sehr schnell ausgebucht sind. Wer an einer Veranstaltung des jbw teilnehmen will, füllt einfach das Anmeldeformular aus. Sie können es auf Ihrem PC ausdrucken.
Übrigens betrachten wir Anmeldungen als verbindlich. Wer nicht teilnehmen kann, sollte so früh wie möglich absagen, damit der freigehaltene Platz anderweitig besetzt werden kann. Bei unentschuldigter Nichtteilnahme an Tagesveranstaltungen und Wochenendseminaren oder Abmeldung innerhalb von 7 Tagen vorher (auch bei Krankheit) ist eine Ausfallgebühr in Höhe des vollen Teilnehmerentgeltes zu zahlen. Als Ausfallgebühr bei Bildungsurlauben u.ä. wird in der Regel 30% des Teilnehmerentgeltes innerhalb von 4 Wochen vorher erhoben, oder ein Betrag von 50% bei Absage innerhalb von 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn. Bei Stellung eines Ersatzteilnehmers wird auf eine Ausfallgebühr verzichtet. Die angegebenen Teilnehmerentgelte beinhalten Lehrgang, Unterkunft und Verpflegung, bei Bildungsurlauben sowie einzelnen Veranstaltungen auch die Fahrtkosten.

Anmeldeschluss ist jeweils drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung

Nutzt euer Recht auf Bildungsurlaub!

Dazu sagt das Hessische Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub in der Fassung vom 28. Juli 1998 ( nur ein Auszug, das Wichtigste haben wir fett gedruckt ):

§1 (1) Alle mit ihrem Tätigkeitsschwerpunkt in Hessen Beschäftigten haben gegenüber ihrer Beschäftigungsstelle Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub. Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte, zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte, andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständig- keit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind, sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte. [...]
  (2) Bildungsurlaub dient der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung oder der Schulung (Qualifizierung und Fortbildung) für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes. [...]
§2 (1) Der Bildungsurlaub beträgt jährlich fünf Arbeitstage. [...]
  (3) Der Anspruch auf Erholungsurlaub und sonstige Freistellungen [...] werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
§4   Der Anspruch auf Bildungsurlaub wird erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses erworben. [...]
§5 (8) Die Beschäftigten können den gesamten Anspruch auf Bildungsurlaub nur auf das nächste Kalenderjahr übertragen. Sofern sie innerhalb des Kalenderjahres keinen Bildungsurlaub beansprucht haben, ist die Übertragung bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres schriftlich gegenüber der Beschäftigungsstelle zu erklären. [...]

 

Hinweise für alle Freizeiten der Kreisjugendförderung ( KJF )

Voraussetzung zur Teilnahme ist der Eingang einer schriftlichen, verbindlichen Anmeldung. Vordrucke sind in allen Gemeindeverwaltungen erhältlich oder können auf Ihren Drucker ausgedruckt werden.

Mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung (erfolgt zu gegebener Zeit kompakt für alle Teilnehmer) erhalten Sie von uns ausführliche schriftliche Infos zur jeweiligen Freizeit. Außerdem wird im Vorfeld der Sommerferien zu jedem Angebot ein Vorbereitungstreffen organisiert, in dessen Verlauf sich die Teilnehmerinnen erstmals kennen lernen und alle offenen Fragen geklärt wer- den können.
Zusätzlich zur schriftlichen Information findet im Vorfeld der Freizeit ein Eltern- und Teilnehmertreffen zur Vorbereitung statt. Die Termine finden sich in der schriftlichen Information.

Unsere Teamerinnen und Teamer haben alle eine einjährige Jugendgruppenleiterausbildung, bei Auslandsfeizeiten zusätzlich eine Auslandsfortbildung absolviert.

Wichtig: Wenn nicht anders beschrieben, stellen wir grundsätzlich das Zelt-, Koch- und Natursportgerätematerial ( also Fahrräder, Kanus etc. ) in allen Freizeiten, so dass nur die persönliche Ausrüstung mitzubringen ist!
 

Teilnahmebedingungen bei der Kreisjugendförderung

Ich nehme davon Kenntnis,

  • dass bei Rücktritt - auch im Krankheitsfall - 50,- € Verwaltungskosten zu zahlen sind und bei vorzeitiger Abreise keine Erstattung von Teilnahmekosten erfolgt;
  • dass ich bei kurzfristigem Rücktritt, d.h. ab 6 Wochen vor Beginn der Reise, mich selbst um einen Ersatz (gleiches Alter und gleiches Geschlecht) bemühen muss. Sollte ich keinen Ersatzteilnehmer stellen können, bekomme ich die verbleibenden tatsächlichen Fahrtkosten in Rechnung gestellt;
  • dass ich bei Auslandsfreizeiten bei Rücktritt ab 6 Wochen vor Fahrtbeginn bei Nichtstellung einer Ersatzperson den vollen Reisepreis entrichten muss;
  • dass mir evtl. der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen wird.

         

Information zum Datenschutz bei der Kreisjugendförderung und dem Jugendbildungswerk

Unterrichtung gemäß § 67 a Abs. 3 SGB X:
Wir geben Ihnen zur Kenntnis, dass durch das Jugendamt des Kreisausschusses des Landkreises Kassel in 34117 Kassel, Wilhelmshöher Allee 19 - 21, Tel.: 0561 / 1003 - 0, von Ihnen Sozialdaten erhoben werden. Die Daten dienen der Hilfeerbringung / Leistungsgewährung durch das Jugendamt des Landkreises Kassel sowie der Auswertung zu Statistik- und Jugendhilfeplanungszwecken. ( Gesetzliche Grundlage: §§ 80, 98 ff SGB 8 ). Sie werden vertraulich behandelt und stehen nur unseren Freizeit- oder Seminarleitungen zur Verfügung. Rückmeldebögen für die Freizeiten werden nach Ende der Maßnahme vernichtet.
 



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