Aufgaben und Befugnisse
Die elf Mitglieder des Ausländerbeirates werden von den ausländischen Einwohnern in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl für fünf Jahre gewählt.
Der Ausländerbeirat vertritt die Interessen der ausländischen Einwohner des Landkreises Kassel. Er berät die Organe in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. Der Kreisausschuss hat den Ausländerbeirat rechtzeitig über alle Angelegenheiten zu unterrichten, deren Kenntnis zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlich ist.
Der Ausländerbeirat hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. Er ist in allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen, zu hören. Kreistag und Kreisausschuss können, Ausschüsse des Kreistages müssen in ihren Sitzungen den Ausländerbeirat zu den Tagesordnungspunkten hören, die Interessen der ausländischen Einwohner berühren.
Themen / Schwerpunkte des Ausländerbeirates:
|
|
|
Geschäftsstelle: Tel. 0561 1003-1367 |
Ute Jäger Tel. 0561 1003-1264 |