Gewählte Mitglieder des Kreistages können sich zu einer Fraktion zusammenschließen. Parteien oder Wählergruppen, die durch Wahlen mit mindestens zwei Kreistagsabgeordneten im Kreistag vertreten sind, erhalten Fraktionsstatus.
Die Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung im Kreistag mit; sie können ihre Auffassungen insoweit auch öffentlich darstellen. Weiteres regelt die Geschäftsordnung des Kreistages.
Nach der Kommunalwahl 2011 gibt es innerhalb des Kreistages folgende Fraktionen:
Die derzeitigen Mitglieder der Fraktionen und ihre Vorsitzenden finden Sie innerhalb des „Kommunalpolitischen Informationssystems“