Digitaler Bauantrag

Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Kassel nimmt ab dem 01.03.2026 Bauanträge, Bauvoranfragen sowie Anträge auf Abweichungen/Ausnahmen/Befreiungen ausschließlich auf elektronischem Weg über das Bauportal Hessen entgegen. Die Vorlage von Anträgen in Papierform ist ab diesen Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Genehmigungsfreistellungen und Anträge auf Grundstücksteilungen werden auch zum jetzigen Zeitpunkt bereits ausschließlich in digitaler Form entgegengenommen. 

Das bedeutet: Kein Papier mehr, keine Mehrfachausfertigungen und schnellere Bearbeitungszeiten. Die Antragstellung, die Behördenbeteiligung innerhalb des Genehmigungsverfahrens, die Erteilung der Genehmigung und die sich anschließende Bauüberwachung laufen vollständig digital ab. Die Antragstellung erfolgt über das  Bauportal Hessen (Öffnet in einem neuen Tab)

Unterstützung für Ihre Digitale Antragstellung

Für die digitale Antragstellung ist die Registrierung im Bauportal Hessen erforderlich. Dies gilt sowohl für die Bauherrschaft als auch die Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser. 

Hilfe bei der Registrierung, bei technischen Fragen zum Bauportal und dem Prozess der digitalen Antragstellung erhalten Sie durch das Support-Team des Bauportals Hessen:

E-Mail:  support-digitalisierungekom21de
Telefon: 0641 9830-3744

Darüber hinaus steht Ihnen das  Benutzerhandbuch des Bauportals Hessen (Öffnet in einem neuen Tab) zur Verfügung. 

Fachliche Fragen rund um Ihr Bauvorhaben richten Sie gerne wie gewohnt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsichtsbehörde. Unsere Kontaktdaten und Zuständigkeiten finden Sie  hier

Vorteile des digitalen Baugenehmigungsverfahrens

Das digitale Antragsverfahren bringt vor allem für Antragstellende gegenüber dem Papierverfahren erhebliche Vorteile mit sich:

  • Es werden keine Papier- und keine Mehrausfertigungen mehr benötigt. Das Drucken der Antragsunterlagen und Bauzeichnungen im Großformat wird eingespart.
  • Die Antragstellung und auch die weitere Kommunikation mit der Bauaufsichtsbehörde (Eingangsbestätigung, ggf. Nachforderungen, Vollständigkeitsbestätigung, Baugenehmigung, usw.) erfolgt bequem und benutzergeführt innerhalb des Bauportals
  • Kürzere Bearbeitungszeiten: Kürzere Wege zwischen den beteiligten Fachbehörden ermöglichen zügigere Entscheidungen
  • Kein Unterschriftenaufwand: Aufgrund der Registrierung im Bauportal entfällt das Schriftformerfordernis

Tipps zur Antragstellung:

Bauherrschaft aus mehreren Personen

Im Rahmen der digitalen Bauantragstellung wird verlangt, dass bei Bauvorhaben, bei denen die Bauherrschaft aus mehreren Personen besteht, eine Person benannt wird, die die Pflichten der Bauherrschaft zu erfüllen hat. In der Eingabemaske für die Bauherrschaft ist daher eine einzelne Person anzugeben, die Eingabe mehrerer Personen in das Eingabefeld ist nicht zulässig.

Eingabe korrekter Entwurfsverfasser

Planungsbüros sollten bei der Eingabe des Entwurfsverfasser ausdrücklich darauf achten, dass in die Eingabemaske des Entwurfsverfassers die korrekten Daten eingetragen werden. Es kommt häufig vor, dass dort die Daten von Büroangestellten ohne Bauvorlageberechtigung eingetragen werden, dies ist rechtlich nicht korrekt. Der Bauantrag muss elektronisch von einer Person mit entsprechender Bauvorlageberechtigung gegengezeichnet werden.

Einladung Bauherr

Entwurfsverfasser und Bauherr bearbeiten gemeinsam den digitalen Bauantrag. Entwurfsverfasser müssen Bauherren daher zum digitalen Antrag einladen. Eine genaue Anleitung finden Sie im Handbuch des Bauportals.

Übermittlung Antrag

Entwurfsverfasser und Bauherr müssen beide den Antrag digital „bestätigen“. Nachdem der Antrag bestätigt wurde muss der Antrag noch von einem (entweder Entwurfsverfasser oder Bauherr) „übermittelt“ werden. Erst wenn der Antrag übermittelt wurde, geht dieser bei der Bauaufsicht ein. Sie erhalten dann eine technische Eingangsbestätigung.

Antragsformulare

Das Antragsformular muss nicht händisch ausgefüllt und hochgeladen werden. Die Daten werden digital erfasst. Unterschriften sind nicht erforderlich bzw. werden durch die Bestätigung von Entwurfsverfasser und Bauherr digital ersetzt.

Bauzeichnungen

Bauzeichnungen müssen nicht unterschrieben werden. Es ist ausreichend, wenn die Bauzeichnungen als pdf-Datei aus dem Zeichenprogramm generiert und hochgeladen werden. Durch die Bestätigung auf dem Bauportal ist sichergestellt, dass der Bauherr die Bauzeichnungen gesehen hat.

Baugenehmigung

Die Baugenehmigung wird ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Es wird keine Baugenehmigung in Papierform zugestellt. Eine Genehmigung, die über das Bauportal Hessen zugestellt wird, ist rechtskräftig zugestellt.