Als öffentliche Stelle im Sinne der EU-Richtlinie 2016/2102 (Öffnet in einem neuen Tab) sind wir bemüht, unsere Internetseite im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die Regelung gilt ausschließlich für das zentrale Online-Angebot von www.landkreiskassel.de, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.
Weitere Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) (Öffnet in einem neuen Tab) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) (Öffnet in einem neuen Tab) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde. Der Landkreis Kassel arbeitet daran, die Anforderungen zur Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen.
Die im Folgenden aufgeführten Inhalte und Funktionen entsprechen derzeit noch nicht vollständig den Empfehlungen für barrierefreie Webseiten.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch nicht vollständig barrierefrei:
- einige PDF‐Dokumente
- eingebundene Videos
Der Landkreis Kassel stellt sukzessive weitere barrierefreie Angebote zur Verfügung.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 20.09.2026 erstellt.
Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit ist die ausgeschriebene und vom Anbieter des Redaktionssystems beauftragte Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der BITV 2.0.
Die Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei wesentlichen Änderungen des Internetangebots aktualisiert.
Feedback und Kontakt
Falls Sie bei der Nutzung unserer Internetseite auf Barrieren stoßen oder Anregungen und Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben, können Sie sich direkt an uns wenden oder uns telefonisch, per E-Mail oder per Post kontaktieren:
Landkreis Kassel
– Der Kreisausschuss –
Wilhelmshöher Allee 19-21
34117 Kassel
Telefon: 0561 1003-0
E-Mail: internetredaktionlandkreiskasselde
Sie können uns auch direkt über das Kontaktformular schreiben.
Fragen / Anregungen / Barriere melden
Mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Durchsetzungsverfahren
Wir sind darum bemüht, Ihre Hinweise, Anregungen und Anfragen zu beantworten. Sollte eine Antwort unterbleiben oder für Sie nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich an die Landesbeauftragte für barrierefreie IT wenden. Die Beauftragte leitet die Durchsetzungs‐ und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik beim Regierungspräsidium in Gießen.
Regierungspräsidium Gießen
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landgraf‐Philipp‐Platz 1−7
35390 Gießen
Telefon: 049641 303−2901
Fax: 049611 32764 4036
E‐Mail: durchsetzungsstelle-lbitrpgi.hessende
Internet: https://lbit.hessen.de/ (Öffnet in einem neuen Tab)
Die Fachaufsicht über die Stelle hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (Öffnet in einem neuen Tab) inne.