Finanzhilfen nach Elementarschäden-Richtlinie

Unwettergeschädigte im Kreis Kassel können Anträge stellen

Landkreis Kassel. Zur Milderung außergewöhnlicher Notlagen nach dem schweren Unwetter am 2. und 4. August in Trendelburg, Wesertal, Bad Karlshafen, Hofgeismar und Reinhardshagen hat der Landkreis Kassel eine Finanzhilfe nach Elementarschäden-Richtlinie beantragt. „Das Land Hessen hat die Finanzhilfeaktion eingeleitet, somit können Geschädigte bis zum 22. September 2024 einen Antrag stellen“, teilt Landrat Andreas Siebert mit. 

Aktualisierung 10.09.2021

Die hierfür maßgeblichen Elementarschäden‐Richtlinien des Landes Hessen sind mit Erlass vom 23. August 2024 neu gefasst worden. Sie gelten rückwirkend zum 1. Juli 2024 und daher auch für die aktuell noch laufende Finanzhilfeaktion im Landkreis Kassel. 

Eine wichtige Änderung betrifft die verlängerte Antragsfrist für Geschädigte. Sie endet sechs Wochen nach Bekanntmachung der Einleitung der Finanzhilfeaktion – also am 6. Oktober 2024 – statt wie bisher nach einem Monat.  

Des Weiteren können ab sofort neben den bisherigen Antragsberechtigten auch forst‐ und fischereiwirtschaftliche Betriebe eine Finanzhilfe erhalten. Für sie beginnt die Antragsfrist neu zu laufen und beträgt sechs Wochen. Sie endet somit am 23. Oktober 2024. 

Die Finanzhilfe kann zur Behebung von Schäden an Gebäuden und Hausrat von Privatpersonen sowie an gewerblichen Betrieben gewährt werden, wenn durch das Schadensereignis unverschuldet eine Notlage entstanden ist, die die Betroffenen aus eigener Kraft in absehbarer Zeit nicht beseitigen können. Berücksichtigt werden Schäden ab 5.000 Euro. 

Für Schäden an landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieben können ebenfalls Finanzhilfen beantragt werden, die dem Landkreis Kassel aus dem Hilfsprogramm des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz zur Verfügung gestellt werden. 

Sie haben Fragen?

Das Servicetelefon ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 15 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr besetzt.  

  • Gewerbetreibende und Privatpersonen: Tel. 0561 1003-1800
  • Landwirtschaftliche und gärtnerische Betriebe: Tel. 0561 1003-1850

Schriftliche Anfragen zur Finanzhilfeaktion richten Geschädigte an  finanzhilfelandkreiskasselde bzw.  finanzhilfe-agrarlandkreiskasselde.

Richtlinie und Anträge

Die Anträge sind ausschließlich in Papierform und unterschrieben an folgende Adresse einzureichen:

Landkreis Kassel
Der Kreisausschuss
„Finanzhilfeaktion“
Wilhelmshöher Allee 19−21
34117 Kassel

Per E-Mail eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.