Flächendeckende Implementierung von ehrenamtlichen kommunalen Inklusionsbeauftragten im Landkreis Kassel

Um den Grundsatz zu verwirklichen, dass alle Menschen „gemeinsam – selbstbestimmt – leben“ können, soll der Gedanke der Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Landkreis Kassel soll vorangebracht werden.

Der Landkreis Kassel hat die Thematik in einem Förderprojekt zur „flächendeckenden Implementierung von ehrenamtlichen kommunalen Inklusionsbeauftragten im Landkreis Kassel“ aufgegriffen. Hierbei geht es im Kern darum, dass die Arbeit vor Ort durch ehrenamtliche Inklusionsbeauftragte unterstützt werden soll. Diese sollen – soweit noch nicht vorhanden, mit Hilfe unserer Kooperationspartner gefunden und geschult werden. Ausdrücklich ist die Einbeziehung der bereits erfolgreich arbeitenden Inklusionsbeauftragten vorgesehen. Diese können ihren Erfahrungsschatz weitergeben und auch wiederum durch das Projekt in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit begleitet werden.

Das Land Hessen fördert dieses Projekt mit 368.425,00 € und die Projektstrukturen basieren auf einer Zusammenarbeit zwischen dem Bündnis Barrierefrei und dem Landkreis Kassel. 


Jetzt soll es endlich losgehen!

Frau Silke Engler, Erste Kreisbeigeordnete; Herr Nevin Valle, Projektkoordinator; Melanie Heussner, Hessische Fachstelle für Wohnberatung; Natalia Heuser, Hessische Fachstelle für Wohnberatung; Manuela Strube, Staatssekretärin im Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.

Am 25. April 2025 erfolgte die Auftaktveranstaltung des Projektes „Flächendeckende Implementierung von ehrenamtlichen kommunalen Inklusionsbeauftragten im Landkreis Kassel“. 

Im Wesentlichen wurden die Projektziele und Inhalte des Projektes den Teilnehmenden aufgezeigt. Im Rahmen dessen wurde die Wichtigkeit des Themas Inklusion und damit verbundene Schritte zur Sensibilisierung unterstrichen. Eine entstandene Wortwolke zeigt, dass die Teilnehmenden eine gleiche Vorstellung von Inklusion haben:

Zu wissen, was Inklusion bedeutet und welche Bedeutung Inklusion aus individueller Perspektive hat, Barrieren zu entdecken, nachzuvollziehen und zu beseitigen und für das Thema einzustehen, sollen Themen in den nächsten drei Jahren innerhalb des Projekts „flächendeckende Implementierung von ehrenamtlichen kommunalen Inklusionsbeauftragten “sein.

Ziele

Die Ziele des Projekts splitten sich in fünf große Säulen. Die größte der Säule ist die Implementierung von ehrenamtlichen kommunalen Inklusionsbeauftragten in allen 28 Kommunen des Landkreises Kassel. Es soll auf teilweise schon vorhandene kommunale Strukturen und Inklusionsbeauftragte zurückgegriffen, als auch neue Inklusionsbeauftragte gefunden und entsprechend geschult werden. Während des Projekts werden diese durch die Projektkoordination sowie die Kooperationspartner begleitet. Nach Beendigung des Projekts ist eine nachhaltige Gestaltung der Begleitung und eine weiterführende Zusammenarbeit mit dem Kooperationsnetzwerk geplant.

Die zweite und dritte Projektsäule befassen sich mit der praktischen Arbeit der Inklusionsbeauftragten vor Ort. Mit Rückgriff auf teils vorhandene Strukturen sollen Barrieremelder in analoger sowie digitaler Form in jeder Kommune installiert werden, sodass die Bürgerinnen und Bürger Barrieren im Alltag innerhalb ihrer Kommunen melden können. Diese münden sodann in priorisierter Reihenfolge innerhalb eines Katasters und werden seitens der kommunalen Verwaltung aufgenommen. 

Innerhalb der Projektzeit soll ein Netzwerk zur Sensibilisierung der Thematik und der Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen aufgebaut und punktuell zu gewissen Themen erweitert werden.  Eine langfristige Implementierung des Netzwerkes hat zum Ziel, nachhaltig und mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren einen barrierearmen Landkreis Kassel zu gestalten. Der oder die kommunale Inklusionsbeauftragte ist die Ansprechperson für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige in der jeweiligen Kommune. Sie soll den Bürgerinnen und Bürgern bei Problem beratend und vermittelnd zur Seite stehen. Zudem können seitens des bzw. der Beauftragten Kontakte zu verschiedenen Akteurinnen und Akteuren im Sozialraum aufgebaut und an ggfs. vorhandene Netzwerke angeknüpft werden. Die Kommunen unterstützend können die Inklusionsbeauftragten Stellungnahmen zu städtebaulichen Entwicklungen und Maßnahmen verfassen. Allgemein ist es die Aufgabe eines Inklusionsbeauftragten, die Interessen von behinderten Menschen gegenüber der Verwaltung und Politik zu vertreten.

Kontaktdaten

Das Projekt wird vom Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales gefördert.