Hinweis zur Möglichkeit einen Teil ihrer Jahressonderzahlung in zusätzliche Freistellungstage umzuwandeln

Es gibt ab dem 1. Januar 2026 die Möglichkeit, einen Teil der Jahressonderzahlung gemäß § 20 TVöD-AT in bis zu drei zusätzliche freie Tage (Tauschtage) unter Fortzahlung des Entgelts gemäß § 21 TVöD umwandeln zu können.

Umsetzung und Fristen

Die Umwandlung erfolgt auf Stundenbasis und muss bis zum 1. September für die Jahressonder­zahlung des jeweiligen Kalen­derjahres in Textform erklärt werden. Im darauffolgenden Kalenderjahr gibt es dann bis zu drei arbeitsfreie Tage zusätzlich.

Die Antragstellung muss über den Personalser­vice von AGiL erfolgen.

Die Berechnung des Wertes eines Tauschtages erfolgt auf Stundenbasis. Für die Berechnung wird auf die Verhältnisse am 1. September des Antragsjahres abgestellt.

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