Umsetzung und Fristen
Die Umwandlung erfolgt auf Stundenbasis und muss bis zum 1. September für die Jahressonderzahlung des jeweiligen Kalenderjahres in Textform erklärt werden. Im darauffolgenden Kalenderjahr gibt es dann bis zu drei arbeitsfreie Tage zusätzlich.
Die Antragstellung muss über den Personalservice von AGiL erfolgen.
Die Berechnung des Wertes eines Tauschtages erfolgt auf Stundenbasis. Für die Berechnung wird auf die Verhältnisse am 1. September des Antragsjahres abgestellt.