Mitarbeitendeninformation zur betrieblichen Altersversorgung

Wir bieten unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die betriebliche Altersversorgung im Rahmen einer Entgeltumwandlung an.

Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer*in (auch Auszubildende*r) und Arbeitgeber*in, dass in Zukunft ein Teil der Bruttobezüge bis maximal 8% der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung pro Jahr in eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung umgewandelt wird.

AGiL führt die betriebliche Altersversorgung über die Sparkassen-Finanzgruppe durch. 

Für die individuelle Beratung steht Ihnen unsere Ansprechpartnerin Frau Schnitzmeier bei der Kasseler Sparkasse zur Verfügung. Insbesondere auch bei der Klärung der Frage, ob ein Guthaben aus der Versorgung aus einem bisherigen Arbeitsverhältnis auf einen neuen Vertrag bei der Sparkassen-Finanzgruppe übertragbar ist.