Beantragung Sonderurlaub

Über diese Seite können die Beschäftigten der AGiL gGmbH (nicht LKKS) Sonderurlaub beantragen.

Ich benötige Sonderurlaub? Das ist zu tun!

Grundsätzlich gilt für die Beschäftigen der AGiL gGmbH:

  • Die Arbeitspflicht gehört zu den Hauptaufgaben eines Arbeitnehmers, entsprechend darf er auch nur mit Zustimmung des Arbeitgebers der Arbeit fernbleiben (§611 Abs. 1 BGB)
  • Werden Beschäftigte in einer Schule des Landkreises Kassel eingesetzt, haben Sie den Erholungsurlaub – wie im Arbeitsvertrag vereinbart - grundsätzlich während der Schulferien zu nehmen.
  • Sollten Beschäftigte aus einem wichtigen Grund Sonderurlaub benötigen, können Sie diesen gemäß § 28 TVöD bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts rechtzeitig beantragen. Es erfolgt dann nach Prüfung eine Entscheidung durch den Arbeitgeber.

Was muss ich nun tun?

  1. Sie stellen einen schriftlichen Antrag (postalisch oder per Mail) an den Personalservice AGiL (Entgeltbuchhaltung)
     agil-entgeltbuchhaltunglandkreiskasselde unter Angabe folgender Punkte

    ▪ Dauer des Sonderurlaubs
    ▪ Angabe des wichtigen Grundes
    ▪ Wie ist die Vertretung geregelt

  2. Prüfung des Antrags durch den Personalservice AGiL
  3. Sie erhalten nach der Prüfung Ihres Antrages eine schriftliche Rückmeldung durch den Personalservice-AGiL.

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!

Bei weiteren Fragen steht Ihnen der Personalservice der AGiL gerne zur Verfügung

Herr Nebenführ 0561/1003-3113
Herr Vogelpoth 0561/1003-3216
Frau Röhling 0561/1003-3218