Ich benötige Sonderurlaub? Das ist zu tun!
Grundsätzlich gilt für die Beschäftigen der AGiL gGmbH:
- Die Arbeitspflicht gehört zu den Hauptaufgaben eines Arbeitnehmers, entsprechend darf er auch nur mit Zustimmung des Arbeitgebers der Arbeit fernbleiben (§611 Abs. 1 BGB)
- Werden Beschäftigte in einer Schule des Landkreises Kassel eingesetzt, haben Sie den Erholungsurlaub – wie im Arbeitsvertrag vereinbart - grundsätzlich während der Schulferien zu nehmen.
- Sollten Beschäftigte aus einem wichtigen Grund Sonderurlaub benötigen, können Sie diesen gemäß § 28 TVöD bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts rechtzeitig beantragen. Es erfolgt dann nach Prüfung eine Entscheidung durch den Arbeitgeber.
Was muss ich nun tun?
- Sie stellen einen schriftlichen Antrag (postalisch oder per Mail) an den Personalservice AGiL (Entgeltbuchhaltung)
agil-entgeltbuchhaltunglandkreiskasselde unter Angabe folgender Punkte
▪ Dauer des Sonderurlaubs
▪ Angabe des wichtigen Grundes
▪ Wie ist die Vertretung geregelt - Prüfung des Antrags durch den Personalservice AGiL
- Sie erhalten nach der Prüfung Ihres Antrages eine schriftliche Rückmeldung durch den Personalservice-AGiL.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!
Bei weiteren Fragen steht Ihnen der Personalservice der AGiL gerne zur Verfügung
| Herr Nebenführ | 0561/1003-3113 |
| Herr Vogelpoth | 0561/1003-3216 |
| Frau Röhling | 0561/1003-3218 |