Was bedeutet BEM?
Das BEM umfasst alle Aktivitäten, Maßnahmen und Leistungen, die im Einzelfall zur Wiedereingliederung nach längerer Arbeitsunfähigkeit oder nach mehreren kürzeren Krankheitstagen erforderlich sind. Es soll durch geeignete Maßnahmen die Gesundheit aller Beschäftigten fördern und erhalten.
Es sollen folgende Ziele erreicht werden:
- Überwinden der Arbeitsunfähigkeit
- Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit
- Erhalt des Arbeitsplatzes / Vermeidung von Berufsunfähigkeit
Wann wird das BEM angewendet?
Das BEM ist einzuleiten, wenn ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin (5 Tagewoche) innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen (42 Kalendertage oder 30 Arbeitstage) ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Bei einer von der 5 Tagewoche abweichenden Verteilung der Arbeitszeit, verändern sich die heranzuziehenden Arbeitsunfähigkeitstage anteilig. Dies gilt für alle Beschäftigten. Der Arbeitgeber ist zur Einleitung eines BEM verpflichtet.
Hat eine Ablehnung Folgen?
Die Annahme oder Ablehnung dieses Angebotes ist für Sie freiwillig. Die Entscheidung, ob Sie diese Hilfe annehmen möchten, treffen ausschließlich Sie! Sie können ihr Einverständnis zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens widerrufen. Die Ablehnung des BEM hat keine dienstrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
Wie kommt es zu einem BEM?
Die Initiative für die Einleitung des BEM ergreifen wir auch dann, wenn Sie noch nicht wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt sind. Es ist für die Einleitung des BEM auch nicht notwendig, dass der Arbeitnehmer wieder gesund ist. In einem Erstgespräch werden Sie nochmals umfassend über das BEM, seinen Grund und seine Zielsetzung, die Art und den Umfang der hierfür möglichen Teilnahme weiterer Personen, informiert. Was immer im Rahmen des BEM vereinbart wird: Sie bleiben Herr des Verfahrens. Ihre Zustimmung oder Ablehnung wird vor Beginn des BEM eingeholt. Die Zustimmung kann im Laufe des BEM mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Betrachten Sie das BEM als Chance, die Sie gemeinsam mit AGiL nutzen können; dabei bleibt es ein Angebot, von dem Sie freiwillig Gebrauch machen oder das Sie ablehnen können.
Wie läuft das BEM ab?
1. Teilnehmer des Integrationsteams festlegen
Neben dem BEM-Beauftragten können auf Ihren Wunsch weitere Beteiligte benannt werden, z.B.:
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- Betriebsarzt / Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Integrationsamt / Krankenkasse
- Agentur für Arbeit
- Vorgesetzte / Führungskräfte
- Rentenversicherung usw.
- Auch eine Vertrauensperson ist möglich (Arbeitskolleg/in, Lebenspartner/in etc.)
2. Erfassen der Ausgangssituation
In einem vertrauensvollen Erstgespräch werden mi Ihnen die Ursachen für die Fehlzeiten und die Auswirkungen festgestellt, um gegebenenfalls den Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen zu erkennen (Situationsanalyse).
3. Entwicklung von Lösungsansätzen und Perspektiven
Gemeinsam werden, gegebenenfalls auch in weiteren Gesprächen, mögliche Lösungsansätze und Perspektiven entwickelt wie beispielsweise:
- Möglichkeiten der medizinischen Rehabilitation
- Verbesserung der technischen / ergonomischen Ausstattung des Arbeitsplatzes
- Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung
- Verringerung der Arbeitsbelastung (organisatorische Veränderungen, Teilzeit, technische Verbesserungen)
- Stufenweise Wiedereingliederung
- Prüfung alternativer Einsatzmöglichkeiten
- Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen usw.
4. Ende des BEM
Das BEM ist abgeschlossen, wenn die vorher definierten Ziele und Aufgaben erreicht wurden am BEM bzw. festgestellt wird, dass sich diese nicht erreichen lassen. Das Scheitern schließt ein erneutes BEM, sofern die genannten Voraussetzungen erneut erfüllt sind, nicht aus.
Was wird dokumentiert?
Alle am BEM Beteiligte unterliegen der Schweigepflicht. In die Personalakte aufgenommen werden das Angebot, ein BEM durchzuführen, Ihre Antwort hierauf und ein Vordruck der Beendigung des Verfahrens.
Die Datenschutzerklärung, die Maßnahmenplanung, persönliche Daten (insbesondere Medizinischer Art), Gesprächsnotizen, werden verschlossen in einem physikalischen Ordner separat aufbewahrt.
Dieser Ordner wird drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem das Verfahren abgeschlossen wurde, vernichtet.
Kontaktpersonen
| Name | Telefon | |
|---|---|---|
| Julia Orth | 0561 1003-3112 | |
| Dieter Vössing | 0561 1003-3177 |