Der Kreisausschuss

Der Kreisausschuss führt nach den Beschlüssen des Kreistags im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung des Landkreises durch.

Er hat insbesondere

  1. die Beschlüsse des Kreistags vorzubereiten und auszuführen,
  2. die öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Betriebe des Landkreises und das sonstige Kreisvermögen zu verwalten,
  3. den Haushaltsplan und das Investitionsprogramm aufzustellen, das Kassen- und Rechnungswesen zu überwachen,
  4. die dem Landkreis vom Land Hessen oder vom Bund übertragenen Aufgaben auszuführen,
  5. den Landkreis in der Öffentlichkeit zu vertreten.

Zusammensetzung

Nach der Hauptsatzung des Landkreises Kassel besteht der Kreisausschuss des Landkreises Kassel  aus drei hauptamtlichen Mitgliedern (Landrat, Erste Kreisbeigeordnete und einem weiteren hauptamtlichen Beigeordneten) sowie  17 ehrenamtlichen Mitgliedern. Damit ist jede im Kreistag vertretene Fraktion auch im Kreisausschuss vertreten.