Ein Betretungsverbot für Kinder und tätige Personen besteht weiterhin, wenn sie oder die Angehörigen des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, aufweisen.
Im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit der - nicht vorhersagbaren - Weiterentwicklung des Infektionsgeschehens haben beide Erziehungsberechtigten eine Selbsterklärung abzugeben, mit der die aktive Kenntnis der o.a. Regelungen bestätigt wird. Diese Selbsterklärung, die von mindestens einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein soll, soll wöchentlich wiederkehrend, als Erinnerungsposten, eingeholt werden. Bei getrennt lebenden Elternteilen ist die Selbsterklärung durch den Elternteil abzugeben, der die elterliche Verantwortung für den Besuch der Kinderbetreuung trägt.
Weitere Informationen und Download der Selbsterklärung:
- Elternbrief Dezember 2020PDF-Datei195 kB
- Selbsterklaerung - Tagespflege ab 01.12.2020.pdfPDF-Datei432 kB
- Selbsterklaerung - Kita/Hort ab 01.12.2020.pdfPDF-Datei431 kB
- Handlungsrahmen für den Regelbetrieb der Kindertagesstätten / Horte im Landkreis Kassel ab 01.12.2020PDF-Datei520 kB
- Hygieneempfehlungen zum Schutz von Kindern und Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen sowie von Kindertagespflegepersonen (Stand: 02. Dezember 2020)PDF-Datei809 kB
- Flyer: Was müssen Sie tun, wenn Sie positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden?PDF-Datei64 kB
- Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflegestellen und in Schulen
- Vorgehensweise für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen im Zusammenhang mit Coronafällen
Alle Handlungsrahmen und Empfehlungen für die Kinderbetreuung
- Handlungsrahmen für die Kinderbetreuung ab dem 01.12.2020
- Handlungsrahmen für die Kinderbetreuung ab dem 02.11.2020
- Anpassung der Regelungen für KITAs ab dem 17.08.2020
- Neue Regelungen für Kindertagesstätten ab dem 13.07.2020
- Regelbetrieb in den Kindertagesstätten ab dem 06.07.2020
- Betreuung in den Kindertagesstätten nach dem 02.06.2020
- Wiedereröffnung der Kindertagespflege ab 25.05.2020