Finanzhilfe-Aktion: Frist um zwei Wochen verlängert

Auch Fischerei- und Forstbetriebe können ab sofort Anträge stellen

Nach dem Starkregen-Ereignis am 2. und 4. August 2024 in den Gemeinden Reinhardshagen, Trendelburg und Wesertal sowie den Städten Bad Karlshafen und Hofgeismar wurde am 20. August 2024 durch das Regierungspräsidium Kassel eine Finanzhilfeaktion eingeleitet.

Die hierfür maßgeblichen Elementarschäden-Richtlinien des Landes Hessen sind mit Erlass vom 23. August 2024 neu gefasst worden. Sie gelten rückwirkend zum 1. Juli 2024 und daher auch für die aktuell noch laufende Finanzhilfeaktion im Landkreis Kassel. 

Eine wichtige Änderung betrifft die verlängerte Antragsfrist für Geschädigte. Sie endet sechs Wochen nach Bekanntmachung der Einleitung der Finanzhilfeaktion – also am 6. Oktober 2024 – statt wie bisher nach einem Monat.  

Des Weiteren können ab sofort neben den bisherigen Antragsberechtigten auch forst- und fischereiwirtschaftliche Betriebe eine Finanzhilfe erhalten. Für sie beginnt die Antragsfrist neu zu laufen und beträgt sechs Wochen. Sie endet somit am 23. Oktober 2024. 

Zudem ergeben sich kleinere Änderungen in den Antragsformularen. Anträge, die mit den Antragsformularen in der alten Fassung gestellt wurden, müssen allerdings nicht nochmals neu gestellt werden.

Weitere Informationen und die entsprechenden Anträge können Geschädigte auf der Internetseite  www.landkreiskassel.de/finanzhilfe-hochwasser (Öffnet in einem neuen Tab) herunterladen. 

Das Servicetelefon ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 15 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr besetzt. Gewerbetreibende und Privatpersonen: Tel. 0561/1003-1800; landwirtschaftliche, gärtnerische, fischereiwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe: Tel. 0561/1003-1850. Schriftliche Anfragen zur Finanzhilfeaktion richten Geschädigte an  finanzhilfelandkreiskasselde bzw.  finanzhilfe-agrarlandkreiskasselde.

Anträge sind ausschließlich in Papierform und unterschrieben einzureichen an:

Landkreis Kassel
Der Kreisausschuss
„Finanzhilfeaktion“
Wilhelmshöher Allee 19−21
34117 Kassel

Per E-Mail eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.