Die Situation der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Südhessen und den Nachbarbundesländern ist weiterhin dynamisch. Seit Beginn des Ausbruchs im Juni 2024 wurden 2202 Wildschweinkadaver in Hessen geborgen. Von diesen Tieren wurden mit Stand vom 30. Dezember 2024 692 positiv auf das Virus getestet, wie der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel mitteilt.
Die meisten positiven Fälle lagen innerhalb eines eingegrenzten Kerngebiets und um Groß-Gerau, Bergstraße und Darmstadt-Dieburg. „Anfang Dezember kamen positive Fälle im Rheingau-Taunuskreiskreis nahe Eltville nordwestlich des Kerngebietes hinzu.
Inzwischen hat es außerdem weitere ASP-Fälle außerhalb des bisherigen Kerngebiets gegeben. Diese liegen östlich der A 5 und östlich der B 3. Somit wird das Errichten weiterer Zäune östlich der A 5 im Odenwald in Abstimmung mit Baden-Württemberg geprüft, damit sich die Seuche nicht weiter nach Osten ausbreitet“, informiert Umweltdezernent Thomas Ackermann. Diese Entwicklung zeigt, wie wichtig eine gute Vorbereitung auf den Ausbruchsfall für den Landkreis Kassel sei.
Die Übertragung der Krankheit erfolgt vor allem durch direkten Kontakt mit Kadavern infizierter Tiere, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen sowie indirekte Übertragungswege, wie zum Beispiel durch Fahrzeuge, Jagdausrüstung, landwirtschaftliche Geräte oder Kleidung. Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich, auch der Verzehr von möglicherweise kontaminiertem Fleisch stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.
„Unabhängig von der Wanderbewegung der Wildschweine ist die Gefahr durch einen sogenannten Punkteintrag im Landkreis Kassel immer gegeben“, sagt die Leiterin des Fachbereichs Veterinärwesen- und Verbraucherschutz, Dr. Sabine Kneißl. „Typische Gefahrensituationen für eine Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest sind beispielsweise rohe Wurst- und Fleischprodukte von infizierten Wild- oder Hausschweinen, die in der Natur entsorgt werden“. In diesem Zusammenhang appelliert der Fachbereich Veterinärwesen erneut: Speisereste dürfen nur in geschlossenen, wildschweinsicheren Mülleimern entsorgt werden.
Landkreis ergreift Vielzahl an Präventionsmaßnahmen
Thomas Ackermann betont: „Der Fachbereich Veterinärwesen bereitet sich seit Jahren auf einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest vor, um im Ernstfall schnell reagieren zu können. Durch die ASP-Sachverständigengruppe, die als landkreiseigene Taskforce dient, ist der Fachbereich ständig mit allen im Seuchenfall Beteiligten im Gespräch. Zu den Besprechungen werden regelmäßig auch betroffene Personen aus Südhessen eingeladen, um aus den dort gewonnenen Erfahrungen zu lernen.“
Seit der praktischen Seuchenübung Anfang September 2024, bei der das Aufspüren und Bergen von Wildschweinkadavern unter Zuhilfenahme einer App trainiert wurde, wurden weitere Vorbereitungen getroffen. So wurde eine Seuchenorganisations- App angeschafft, die im Ausbruchsfall die umfangreichen Anforderungen an die Dokumentation des Seuchenverlaufs erfüllen kann. Mitarbeiter aus Städten und Gemeinden des Landkreises wurden erneut für die Bergung der Wildschweinkadaver geschult. Zudem ist geplant, eine mobile Wascheinheit für Suchhunde, die je nach Einsatzort aufgebaut werden kann, anzuschaffen. Mit der mobilen Einheit können auch Materialien für die Desinfektion der Fahrzeuge, insbesondere Reifen, zur Verfügung gestellt werden, was ebenfalls der Vermeidung der Seuchenverschleppung dient.
Landwirte und Jagdausübungsberechtigte werden gebeten, weiterhin aufmerksam zu sein
Der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz ruft Landwirte und Jagdausübungsberechtigte weiterhin zu Vorsicht und Prävention auf: „Die Schweinehalter im Landkreis Kassel sollten zum aktuellen Zeitpunkt ihre Biosicherheitsmaßnahmen auf den Betrieben überprüfen und falls nötig nachbessern“, rät Dr. Christina Werner, Fachdienstleiterin der Tierseuchenbekämpfung beim Landkreis Kassel. „Dazu kann die sogenannte ASP-Risikoampel der Universität Vechta genutzt werden. Sie ist auf der Website (Öffnet in einem neuen Tab)der Universität frei im Internet zugänglich und hilft den Landwirten, eventuelle Lücken in ihren Vorsorgemaßnahmen zu finden“.
Weiterhin werden alle Jagdausübungsberechtigten dazu aufgefordert, vermehrt auf sogenannte Indikatortiere wie Fallwild, Unfallwild und krank erlegtes Schwarzwild zu achten, diese dem Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz zu melden und Tupferproben der Kadaver zu entnehmen. „Wir müssen schneller sein als die Seuche und die Ausbreitung zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt verhindern“, gibt Dezernent Ackermann zu bedenken. Nur so könne die Seuchenbekämpfung im Ernstfall gelingen.