Kommunalaufsicht und Recht

Beschreibung

Kommunalaufsicht

Der Landkreis Kassel nimmt die Aufgabe der Kommunalaufsicht für 28 Städte und Gemeinden im Kreisgebiet wahr. Bei der Kommunalaufsicht handelt es sich um eine staatliche Aufgabe, welche durch den Landrat als Behörde der Landesverwaltung wahrgenommen wird. Den Umfang der Aufsicht regelt § 135 der Hessischen Gemeindeordnung. 

Neben der allgemeinen Rechtsaufsicht und der Finanzaufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die Wasser‐ und Bodenverbände sowie die Zweckverbände gehört die Vorbereitung und Durchführung der Europa‐, Landtags‐, Kreistags und Landratsdirektwahl sowie die Wahl des Kreisausländerbeirates und zur Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes zu den Aufgaben der Kommunalaufsicht. Zugeordnet sind auch die Aufgaben Orden und Ehrungen des Bundes und des Landes Hessen sowie die Durchführung der Bürgermeisterdienstversammlungen. 

Recht

Im Bereich Rechtsangelegenheiten berät der Fachdienst die Kreisverwaltung in rechtlichen Fragen und übernimmt die Prozessführung und Vertretung des Landkreises in Gerichtsverfahren, insbesondere vor dem Verwaltungs- und Sozialgericht. Daneben werden die Behördenleitung und die Gremien des Landkreises bei Rechtsangelegenheiten juristisch beraten und wirken bei der Erstellung von Verträgen und Satzungen (Kreisrecht) mit. Der Aufgabenkreis umfasst außerdem die Wahrnehmung des beim Landrat gebildeten Anhörungsausschusses in Widerspruchsangelegenheiten. Im Bereich Rechtsangelegenheiten findet auch die Ausbildung von Rechtsreferendaren statt. 

Hinweis: In Rechtsangelegenheiten vertritt der Fachdienst ausschließlich die Interessen der Kreisverwaltung in allen deren rechtlichen Fragen. Eine Rechtsberatung der Bürgerinnen und Bürger ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ausgeschlossen. 

Im Bereich Rechtsangelegenheiten obliegt dem Fachdienst außerdem die Durchführung sämtlicher Ordnungswidrigkeitsverfahren für die gesamte Kreisverwaltung, es werden u.a. Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Bereich Bauen und Umwelt, Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle, UVG sowie des Waffenrechts nach Durchführung des Ermittlungsverfahrens geahndet. 

Weitere Aufgaben des Fachdienstes ist die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit für Bewohner des Landkreises Kassel, sowie die Annahme von Einbürgerungsanträgen für Bewohner des Landkreises Kassel in Städte und Gemeinden unter 7.500 Einwohner, Beratung für Einbürgerungsinteressierte und die Aushändigung von Einbürgerungsurkunden.

Als Untere Gesundheitsbehörde in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Region Kassel führt der Fachdienst Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz durch und erteilt auf Antrag Heilpraktikererlaubnisse. 

Schließlich fördert der Fachdienst eine einheitliche Rechtsanwendung in der Kreisverwaltung.