Brandschutz

Beschreibung

Gefahrenabwehrplanung, Beratung / Aufsicht der Kommunen, Verbandsarbeit und Zusammenarbeit mit Dritten

Dem Fachdienst obliegt gleichzeitig der Vorbeugende Brandschutz und ist an Bauleitplan- und Baugenehmigungsverfahren beteiligt. Er ist darüber hinaus zuständig für die brandschutzrechtliche Abnahme von Bauteilen und Einrichtungen und erbringt Servicedienstleistungen gegenüber Dritten im Baugenehmigungsverfahren (z.B. Beratung, Prüfung und Genehmigung von Feuerwehrplänen).

Hinzu kommen die gesetzlich vorgeschriebene Planung und Durchführung von Gefahrenverhütungsschauen im Kreisgebiet.

Eine Übersichtskarte der Bezirke und den zuständigen Mitarbeitern des vorbeugenden Brandschutzes können Sie  hier herunterladen PDF-Datei 580 kB