Beschreibung
Der Fachdienst Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften nimmt folgende Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe wahr:
- Im Rahmen gesetzlicher oder gerichtlich angeordneter Vormundschaften/Pflegschaften für Kinder obliegt ggf. dem Jugendamt das komplette Sorgerecht oder Teilbereiche des Sorgerechtes.
- Auf Antrag eines sorgeberechtigten Elternteils kann der Fachbereich Jugend im Rahmen von Beistandschaften mit der Feststellung der Vaterschaft und/oder der Geltendmachung des Kindesunterhaltes beauftragt werden.
- Erstellung kostenfreier Urkunden zur Vaterschaftsanerkennung, zur gemeinsamen Sorge, zur Unterhaltsverpflichtung u. a.