Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften

Beschreibung

Der Fachdienst Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften nimmt folgende Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe wahr:

  1. Im Rahmen gesetzlicher oder gerichtlich angeordneter Vormundschaften/Pflegschaften für Kinder obliegt ggf. dem Jugendamt das komplette Sorgerecht oder Teilbereiche des Sorgerechtes. 
  2. Auf Antrag eines sorgeberechtigten Elternteils kann der Fachbereich Jugend im Rahmen von Beistandschaften mit der Feststellung der Vaterschaft und/oder der Geltendmachung des Kindesunterhaltes beauftragt werden. 
  3. Erstellung kostenfreier Urkunden zur Vaterschaftsanerkennung, zur gemeinsamen Sorge, zur Unterhaltsverpflichtung u. a. 
  4. Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen an alleinerziehende Elternteile, die von dem anderen Elternteil keinen oder nur einen geringen Kindestunterhalt erhalten. Unterhaltsvorschuss wird längstens für 6 Jahre und längstens bis zum 12. Lebensjahr des Kindes gewährt.