Heimberatung/-aufsicht, Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen

Beschreibung

Aufsicht und Beratung von Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige.
Die Aufgabe der Heimaufsicht und –beratung ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen. Hierzu zählt die Überwachung gesetzlicher Vorschriften, die Bearbeitung der notwendigen Betriebserlaubnisse, die örtliche Prüfung der Einrichtung sowie die Entgegennahme von evtl. Beschwerden über die Einrichtung. 
Gleichzeitig erfolgt über die Heimaufsicht und –beratung eine Überwachung der konzeptionellen und strukturellen Voraussetzungen (institutionelle Aufsicht).

Abschluss von Leistungs- und Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen zu Leistungen und Einrichtungen der Jugendhilfe 
Auf der Grundlage von §§ 78ff SGB VIII werden mit allen Trägern der Erziehungshilfe Vereinbarungen über Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen beschlossen. In diesen Vereinbarungen sind Zielgruppe, sachliche und personelle Ausstattung und die betriebsnotwendigen Anlagen der Leistung festgelegt. Die Entgeltvereinbarung legt die Entgeltsätze für die einzelnen Leistungen fest und basiert auf einer abgestimmten Kalkulation. 
In der Qualitätsentwicklungsvereinbarung sind die Maßnahmen zur Erfassung und Auswertung der Qualität der Leistung geregelt.