Revision

Beschreibung

Gemäß § 52 Hessische Landkreisordnung (HKO) hat jeder Landkreis ein Rechnungsprüfungsamt einzurichten, das beim Landkreis Kassel als Revision bezeichnet wird. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises ist nach § 129 Hessische Gemeindeordnung (HGO) auch für die Prüfungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ohne eigenes Rechnungsprüfungsamt zuständig. Daneben obliegt der Revision auch die Prüfung einer größeren Anzahl von Verbänden. 

Die Aufgaben der Revision sind in der HGO geregelt. Danach sind gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen durchzuführen; es können aber auch weitere Aufgaben übertragen werden (§ 131 HGO). Gesetzlich festgelegte Aufgaben sind die Prüfung des Jahresabschlusses, die laufende Prüfung der Kassenvorgänge und Belege, die dauernde Überwachung der Kassen und die Vornahme von Kassenprüfungen sowie die Prüfung automatischer Datenverarbeitungsverfahren im Finanzwesen. Im Rahmen der Erfüllung dieser Aufgaben ist auch zu prüfen, ob zweckmäßig und wirtschaftlich verfahren wird. 
Die Ergebnisse ihrer Prüfungen fasst die Revision in Schlussberichten zusammen. Diese bilden die Grundlage für die Entlastung der jeweiligen Verwaltungsbehörde. 

Die Revision ist Teil der Verwaltung, hat aber im Vergleich zu anderen Bereichen der Landkreisverwaltung eine Sonderstellung. Der Gesetzgeber hat in § 130 HGO bestimmt, dass die Revision bei der Durchführung von Prüfungen unabhängig ist. Es können insbesondere keine Weisungen erteilt werden, die den Umfang, die Art und Weise oder das Ergebnis der Prüfung betreffen.