Beschreibung
Neben Beratungsleistungen umfasst das Angebot des Sozialamtes auch materielle Hilfen, wenn die Kosten des Lebensunterhaltes nicht aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt werden können oder besondere Lebenssituationen eine Hilfe erfordern. Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem Empfänger der Hilfe ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht und ihn zu befähigen, unabhängig von der Hilfe zu leben.
Die Sozialhilfe umfasst die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie weiteren Hilfen wie zum Beispiel Eingliederungshilfe, Hilfe zur Gesundheit oder Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen.
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Weitere Informationen und Downloads
- Schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Richtwerte der Kosten für die Unterkunft nach § 22 SGB II und § 35 SGB XII für den Landkreis KasselPDF-Datei778 kB
- Merkblatt: Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung im Landkreis KasselPDF-Datei251 kB
- Bundesteilhabegesetz: Existenzsichernde Leistungen des örtlichen SozialhilfeträgersPDF-Datei2,6 MB