Soziales

Beschreibung

Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit oder fehlendes oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten. Die Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.

Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:

  • in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung
  • als Sachleistung
  • als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes
  • durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden


Die Sozialhilfe gliedert sich in sechs Unterbereiche.

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfen zur Gesundheit
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in anderen Lebenslagen

Darüber hinaus können Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Menschen Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (SGB IX) erhalten.

Gewährt wird die Sozialhilfe und Eingliederungshilfe von örtlichen Trägern (Landkreise und kreisfreien Städte).

Eingliederungshilfe wird darüber hinaus auch von dem überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen  https://www.lwv-hessen.de (Öffnet in einem neuen Tab) gewährt.

Landeswohlfahrtsverband Hessen