Agrarförderung

Beschreibung

Der Fachdienst ist zuständig für die allgemeinen landwirtschaftlichen Hoheitsaufgaben und die Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen im Bereich Landwirtschaft. Hierzu gehören u.a. die Aufgaben als „untere Siedlungsbehörde“, Aufgaben nach der Klärschlammverordnung, der Düngeverordnung, dem Pflanzenschutzgesetz, dem Grundstücksverkehrsgesetz und dem Landpachtverkehrsgesetz. Darüber hinaus wickelt der Fachdienst alle landwirtschaftlichen Förderprogramme ab. Ferner ist der Fachdienst zuständig für die Abgabe von fachlichen Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange (TÖB) für den Belang Landwirtschaft und begleitet regionale Direktvermarktungsprojekte.