Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug oder Ihren Anhänger nicht mehr nutzen wollen, können Sie diese außer Betrieb setzen lassen.
Beschreibung
Sie können die Außerbetriebsetzung (Abmeldung oder Stilllegung) eines Fahrzeuges beantragen. Zwischen einer vorübergehenden oder endgültigen Stilllegung wird nicht mehr unterschieden. Das Verfahren ist bei allen Fahrzeugen und Anhängern dasselbe.
Das Hauptzollamt und Ihre Versicherung werden automatisch benachrichtigt.
Sie können auch einfach unseren Online-Service nutzen und die Abmeldung jederzeit direkt von zu Hause aus erledigen. Hierzu wechseln Sie zur Dienstleistungsbeschreibung unseres Online-Services: Fahrzeuge online abmelden
Details
Fristen
Wenn Sie Ihr bisheriges Kennzeichen anschließend wieder für die Zulassung eines anderen Fahrzeugs oder die Wiederzulassung des gleichen Fahrzeugs verwenden möchten, ist unbedingt eine Reservierung des Kennzeichens erforderlich. Diese Reservierung kann nur bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde, nicht aber bei einer auswärtigen Zulassungsbehörde vorgenommen werden.
Bearbeitungsdauer
Die Änderungen werden am Tag der persönlichen Vorsprache in die Fahrzeugpapiere eingetragen.
Erforderliche Unterlagen
Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als sechs Monate oder gültiger eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
aktuelle Kennzeichenschilder
Zusätzlich bei Verwertung(umgangssprachlich "Verschrottung")des Fahrzeuges:
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
den Verwertungsnachweis einer anerkannten Verwertungsstelle
Im Einzelfall sind weitere Dokumente vorzulegen.
Sofern Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nicht mehr auffinden können, sind vor der Abmeldung die Ersatzpapiere zu beantragen.
Die Höhe der zu zahlenden Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
7,80 Euro
Sofern eine Reservierung des Kennzeichens auf das gleiche Fahrzeug und den gleichen Halter erfolgt (Fahrzeuge wieder zulassen), wird zusätzlich eine Reservierungsgebühr von
2,60 Euro erhoben.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. Die Zahlungen sind in bar oder mit Girocard möglich. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.
Was sollte ich noch wissen?
Möchten Sie das abgemeldete Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf Ihren Namen anmelden? Sie haben dann bei der Abmeldung Ihres Fahrzeuges die Möglichkeit das Kennzeichen für zwölf Monate zu reservieren.
Möchten Sie das Kennzeichen Ihres abgemeldeten Fahrzeuges für ein anderes Fahrzeug verwenden? Sie können das Kennzeichen für drei Monate auf Ihren Namen reservieren lassen.
Kann ich mit dem Fahrzeug von der Zulassungsbehörde wieder nach Hause fahren? Mit den ungestempelten Kennzeichen können Sie auf dem am Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk am Tag der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) bis längstens 24 Uhr fahren. Dabei müssen die bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg (ohne Umweg) genommen werden.
Besonderheiten bei Rückfahrten mit dem abgemeldeten Fahrzeug, wenn im gleichen Zusammenhang ein neues Fahrzeug, mit derselben Kennzeichenkombination, zugelassen werden soll In diesem Fall müssen die entstempelten Kennzeichenschilder wieder am alten Fahrzeug angebracht werden und der schriftliche Nachweis über die Außerbetriebsetzung ist mitzuführen. Für das neue Fahrzeug sind neue Kennzeichenschilder (gleiche Kombination) zu erwerben, die dann mit den aktuellen Plaketten versehen werden. In diesem Fall wird die Gebühr gemäß der Wunschkennzeichen-Reservierung erhoben.
Sie erreichen uns aus Nordhessen ohne Vorwahl unter der 115. Von außerhalb erreichen Sie uns unter 0561 115, aus dem Ausland wählen Sie (+49)561 115. Deutschlandweit ist die 115 montags bis freitags von 8 -18 Uhr erreichbar.