Beschreibung
Bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk müssen Sie das Fahrzeug ummelden, damit sie es für die ordnungsgemäße Teilnahme am Straßenverkehr nutzen können.
Details
Voraussetzungen
Das Fahrzeug
- ist nach dem 1. Januar 2015 zugelassen worden
- hat eine Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode (wird seit dem 1. Januar 2015 ausgegeben)
- hat eine Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode, sofern Sie das bisherige Kennzeichen nicht beibehalten möchten
- hat eine gültige Hauptuntersuchung
- hat amtliche Kennzeichen mit Stempelplaketten, die über einen verdeckten Sicherheitscode verfügen, sofern Sie das bisherige Kennzeichen nicht beibehalten möchten.
- wird nicht mit einem E-Kennzeichen, Saison-Kennzeichen oder Historischen-Kennzeichen zugelassen
Zur Nutzung des Online-Services benötigen Sie:
- Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und dazugehöriger PIN
- Ausweis-App2 ( Informationen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik)
- geeignetes Smartphone ( Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Übersicht der Geräte) oder
Kartenlesegerät ( Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Übersicht der Geräte) - elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- IBAN des Fahrzeughalters für das SEPA-Lastschriftverfahren der KFZ-Steuer (wird im Online-Service automatisch erteilt), sofern die bisherigen Kennzeichen nicht beibehalten werden
Verfahrensablauf
Online-Service "Umschreibung"
- elektronische Identifizierung mittels Online-Ausweisfunktion
- Daten eingeben
- Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und ggf. der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen
- Codes übertragen und Daten vervollständigen
- Gebühren direkt mit giropay bezahlen. Eine Bezahlung mit Mastercard oder Visacard ist derzeit leider nicht möglich.
- Nach Eingang des elektronischen Antrags auf Ummeldung erfolgt eine unverzügliche Bearbeitung in der KFZ-Zulassungsbehörde
- Der Fahrzeughalter erhält nach einigen Tagen die Fahrzeugdokumente und sofern die bisherigen Kennzeichen nicht beibehalten werden, die Plaketten per Post
- ggf. Plaketten auf Kennzeichen aufbringen (Erst nachdem die Plaketten angebracht wurden, darf das Fahrzeug im Straßenverkehr benutzt werden.) Achten Sie bitte darauf, dass die Stempelplaketten nur auf zulässige Kennzeichenschilder aufgebracht werden dürfen, die durch einen autorisierten Kennzeichenprägedienst, entsprechend der bestehenden DIN-Vorschriften, angefertigt wurden.
Hilfreiche Informationen, Flyer und Videos zur Online-Ummeldung
Gebühren
Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk mit Beibehaltung der aktuellen Kennzeichen:
- 20,73 Euro
Zusätzlich können weitere Gebühren für Plaketten, Siegel etc. von max. 0,30 Euro hinzukommen.
Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk mit Zuteilung eines neuen Kennzeichens:
- 45,33 Euro
Zusätzlich können weitere Gebühren für Plaketten, Siegel etc. von max. 14 Euro hinzukommen.
Anschrift und Öffnungszeiten
Kontakt
Servicecenter der Stadt Kassel
Kontakt
Erreichbarkeit und Online-Services
Montag | 7 bis 18 Uhr |
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Dienstag | 7 bis 18 Uhr |
Mittwoch | 7 bis 18 Uhr |
Donnerstag | 7 bis 18 Uhr |
Freitag | 7 bis 18 Uhr |
Samstag | 9 bis 13 Uhr |
Hinweis
Besonderheiten im Zusammenhang mit dem Coronavirus:
Aktuell erreichen uns sehr viele Anfragen. Es kann daher zu längeren Wartezeiten kommen.
Vermeiden Sie Wartezeiten und nutzen Sie unsere Onlineservices. Hier können Sie vieles direkt online erledigen oder sich Ihren Wunschtermin reservieren.
Sie erreichen uns aus Nordhessen ohne Vorwahl unter der 115. Von außerhalb erreichen Sie uns unter 0561 115, aus dem Ausland wählen Sie (+49)561 115.
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