Beschreibung
Sie müssen Ihr Fahrzeug auf den neuen Zulassungsbezirk ummelden, damit sie es für die ordnungsgemäße Teilnahme am Straßenverkehr nutzen können.
Es besteht die Möglichkeit der bundesweiten Kennzeichenmitnahme. Die Regelung der Kennzeichenmitnahme bleibt auch bei "mehrfachem" Umzug bestehen.
Wenn Sie innerhalb eines Zulassungsbezirkes umgezogen sind, informieren Sie sich bitte hier.
Das Fahrzeug muss zur Ummeldung noch für den aktuellen Monat eine gültige Hauptuntersuchung besitzen.
Es gibt keinen Unterschied zwischen Motorrädern, PKW, Elektrofahrzeugen, Anhängern und anderen zulassungspflichtigen Fahrzeugen.
Online-Services
Zur Nutzung des Online-Services muss Ihr Fahrzeug:
- nach dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sein
- eine Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode haben(wird seit dem 1. Januar 2015 ausgegeben)
- eine Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode haben, sofern Sie das bisherige Kennzeichen nicht beibehalten möchten
- eine gültige Hauptuntersuchung haben
- ein amtliches Kennzeichen mit Stempelplaketten, die über einen verdeckten Sicherheitscode verfügen haben, sofern Sie das bisherige Kennzeichen nicht beibehalten möchten
- das Fahrzeug wird nicht mit einem E‐Kennzeichen, Saison‐Kennzeichen oder Historischen‐Kennzeichen zugelassen
Zur Nutzung des Online‐Services benötigen Sie:
- Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter Online‐Ausweisfunktion und dazugehöriger PIN
- Ausweis‐App2 ( Informationen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (Öffnet in einem neuen Tab))
- geeignetes Smartphone ( Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Übersicht der Geräte (Öffnet in einem neuen Tab)) oder
Kartenlesegerät ( Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Übersicht der Geräte (Öffnet in einem neuen Tab)) - elektronische Versicherungsbestätigung (eVB‐Nr.)
- IBAN des Fahrzeughalters für das SEPA‐Lastschriftverfahren der KFZ‐Steuer (wird im Online‐Service automatisch erteilt), sofern die bisherigen Kennzeichen nicht beibehalten werden
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle Kassel
Anschrift
KFZ-Zulassungsstelle
Ölmühlenweg 4
34123 Kassel
Kontakt
Zeiten
Kfz-Zulassungsstelle Wolfhagen
Anschrift
Ritterstraße 1
34466 Wolfhagen
Zeiten
Kfz-Zulassungsstelle Hofgeismar
Anschrift
Garnisonstraße 6
34369 Hofgeismar