Beschreibung
Wenn Sie ein bereits zugelassenes Fahrzeug gekauft haben, müssen Sie dieses auf Ihren Namen ummelden lassen, damit Sie es für die ordnungsgemäße Teilnahme am Straßenverkehr nutzen können.
Das Fahrzeug muss zur Ummeldung noch für den aktuellen Monat eine gültige Hauptuntersuchung besitzen.
Es gibt keinen Unterschied zwischen Motorrädern, PKW, Elektrofahrzeugen, Anhängern und anderen zulassungspflichtigen Fahrzeugen.
Online-Services
Zur Nutzung des Online-Services muss Ihr Fahrzeug:
- nach dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sein
- eine gültige Hauptuntersuchung haben
- eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II mit verdecktem Sicherheitscode haben
- ein amtliches Kennzeichen mit Stempelplaketten, die über einen verdeckten Sicherheitscode verfügen, haben
- das Fahrzeug wird nicht mit einem E‐Kennzeichen, Saison‐Kennzeichen oder historischen Kennzeichen zugelassen
Zur Nutzung des Online‐Services benötigen Sie:
- Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit freigeschalteter Online‐Ausweisfunktion und dazugehöriger PIN
Ausweis‐App2 ( Informationen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (Öffnet in einem neuen Tab)) - geeignetes Smartphone ( Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Übersicht der Geräte (Öffnet in einem neuen Tab)) oder
Kartenlesegerät ( Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Übersicht der Geräte (Öffnet in einem neuen Tab)) - elektronische Versicherungsbestätigung (eVB‐Nr.)
- IBAN des Fahrzeughalters für das SEPA‐Lastschriftverfahren der KFZ‐Steuer (wird im Online‐Service automatisch erteilt)
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle Kassel
Anschrift
KFZ-Zulassungsstelle
Ölmühlenweg 4
34123 Kassel
Kontakt
Zeiten
Kfz-Zulassungsstelle Wolfhagen
Anschrift
Ritterstraße 1
34466 Wolfhagen
Zeiten
Kfz-Zulassungsstelle Hofgeismar
Anschrift
Garnisonstraße 6
34369 Hofgeismar