Halterdaten für Fahrzeuge ändern - Namensänderung

Wenn sich Ihr Name geändert hat, muss dieser auch in der Zulassungsbescheinigung geändert werden.

Online-Services nicht erreichbar

Unsere Online-Services stehen uns derzeit aufgrund technischer Probleme nicht so zur Verfügung, wie wir es gerne anbieten möchten. Bei der Nutzung unserer Online-Services bitten wir Sie daher zurzeit folgendes zu beachten:

  • Für alle Online-Services halten Sie bitte Ihren Personalausweis oder ihren elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihre eID-Card bereit. In diesem Zusammenhang muss die eID‐Funktion freigeschaltet und Ihnen ihr sechsstelliger PIN bekannt sein. Mit Ihrem Smartphone mit der kostenlosen „AusweisApp2“ oder einem Kartenlesegerät können Sie sich dann anmelden.
  • Zulassungsvorgänge von juristischen Personen können derzeit nicht durchgeführt werden.
  • Ein sofortiges „losfahren“ nach der Antragstellung ist zur Zeit nicht möglich, da die Inbetriebnahme des Fahrzeuges erst erfolgt ist, nachdem Sie die Zulassungspapiere von der Zulassungsbehörde erhalten haben und nachdem die übersandten Plaketten auf das Kennzeichen aufgeklebt worden sind. 

Wir bitten um Ihr Verständnis

Beschreibung

Persönliche Änderungen der Halterangaben, wie z. B. Namensänderung durch Heirat oder Scheidung, müssen auch in Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragen werden.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug finanziert oder geleast haben und der Kredit- oder Leasinggeber die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zur Sicherung einbehalten hat, wenden Sie sich bitte an diesen, damit er das Dokument der Zulassungsbehörde zur Änderung und zum Nachweis der Verfügungsberechtigung übersendet.

Anschrift und Öffnungszeiten