Beschreibung
Persönliche Änderungen der Halterangaben, wie z. B. Namensänderung durch Heirat oder Scheidung, müssen auch in Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragen werden.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug finanziert oder geleast haben und der Kredit- oder Leasinggeber die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zur Sicherung einbehalten hat, wenden Sie sich bitte an diesen, damit er das Dokument der Zulassungsbehörde zur Änderung und zum Nachweis der Verfügungsberechtigung übersendet.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle Kassel
Kfz-Zulassungsstelle Wolfhagen
Kfz-Zulassungsstelle Hofgeismar
Kfz-Zulassungsstelle Baunatal
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