Halterdaten für Fahrzeuge ändern - Namensänderung

Wenn sich Ihr Name geändert hat, muss dieser auch in der Zulassungsbescheinigung geändert werden.

Beschreibung

Persönliche Änderungen der Halterangaben, wie z. B. Namensänderung durch Heirat oder Scheidung, müssen auch in Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) eingetragen werden.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug finanziert oder geleast haben und der Kredit- oder Leasinggeber die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zur Sicherung einbehalten hat, wenden Sie sich bitte an diesen, damit er das Dokument der Zulassungsbehörde zur Änderung und zum Nachweis der Verfügungsberechtigung übersendet.

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