Umkennzeichnung (Kennzeichen ändern, Diebstahl oder Verlust)

Wenn für ein bereits zugelassenes Fahrzeug ausschließlich die Kennzeichenkombination abgeändert werden soll, können Sie eine Umkennzeichnung vornehmen lassen.

Online-Services nicht erreichbar

Unsere Online-Services stehen uns derzeit aufgrund technischer Probleme nicht so zur Verfügung, wie wir es gerne anbieten möchten. Bei der Nutzung unserer Online-Services bitten wir Sie daher zurzeit folgendes zu beachten:

  • Für alle Online-Services halten Sie bitte Ihren Personalausweis oder ihren elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihre eID-Card bereit. In diesem Zusammenhang muss die eID‐Funktion freigeschaltet und Ihnen ihr sechsstelliger PIN bekannt sein. Mit Ihrem Smartphone mit der kostenlosen „AusweisApp2“ oder einem Kartenlesegerät können Sie sich dann anmelden.
  • Zulassungsvorgänge von juristischen Personen können derzeit nicht durchgeführt werden.
  • Ein sofortiges „losfahren“ nach der Antragstellung ist zur Zeit nicht möglich, da die Inbetriebnahme des Fahrzeuges erst erfolgt ist, nachdem Sie die Zulassungspapiere von der Zulassungsbehörde erhalten haben und nachdem die übersandten Plaketten auf das Kennzeichen aufgeklebt worden sind. 

Wir bitten um Ihr Verständnis

Anschrift und Öffnungszeiten

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