Details
Voraussetzungen
Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel oder im Landkreis Kassel gemeldet.
Bearbeitungsdauer
Die Umkennzeichnung erfolgt in der Regel am Tag Ihrer persönlichen Vorsprache
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung, die nicht älter als 6 Monate alt sein darf
- oder gültiger elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Wenn Sie das aktuelle Kennzeichen auf eigenen Wunsch ändern lassen möchten, zusätzlich:
- die bisherigen Kennzeichenschilder
- Falls aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) das Fälligkeitsdatum der nächsten Hauptuntersuchung (HU) nicht hervorgeht, zusätzlich der Prüfbericht der letzten HU
Wenn ein/die Kennzeichen in Verlust geraten ist/sind, zusätzlich:
- Bestätigung der Polizei über die Verlustanzeige oder Abgabe einer Eidesstaatliche Versicherung des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin persönlich
- Wenn nicht beide Kennzeichenschilder verloren gegangen sind, das noch verbliebene Kennzeichenschild
- Bitte beachten Sie, dass Sie nicht Ihre alte Kennzeichenkombination behalten können, da diese bei Verlust für 10 Jahre gesperrt wird.
Wenn ein/die Kennzeichen gestohlen ist/sind, zusätzlich:
- Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige oder Abgabe einer Eidesstaatliche Versicherung des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin persönlich
- Wenn nicht beide Kennzeichenschilder gestohlen wurden, das noch verbliebene Kennzeichenschild
- Bitte beachten Sie, dass Sie nicht Ihre alte Kennzeichenkombination behalten können, da diese bei Verlust für 10 Jahre gesperrt wird.
Ggf. sind zusätzlich vorzulegen, sofern keine eidesstattliche Versicherung abzugeben ist:
- bei Vertretung durch eine/n Dritte/n (z. B. Zulassungsdienst):
Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der/die Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können; - bei Zulassung auf Minderjährige:
die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden - bei juristischen Personen (GmbH, AG etc.) und Personengesellschaften (OHG):
die Gewerbeanmeldung und ggf. ein Handelsregisterauszug sowie die Vollmacht des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin und sein Personalausweis (im Original) oder das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin - speziell bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR):
eine komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel der Gesellschaftervertrag), die Gewerbeanmeldung, sowie eine Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag und deren Personalausweise (im Original); die Vollmacht muss eine Erklärung enthalten, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll - speziell bei Vereinen:
ein Auszug aus dem Vereinsregister sowie die Vollmacht des benannten Vertreters (bzw. der Vertretenden) und sein Personalausweis (bzw. deren Personalausweise) (im Original)
Gebühren
Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Bemerkung:
Im Rahmen der Neuausstellung kann es erforderlich sein, die Fahrzeugpapiere gegen eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II auszutauschen. Dieser Tausch kann zusätzliche Gebühren verursachen.
Eine genaue Aussage über die anfallenden Gebühren, kann nur durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen erteilt werden.
Das Prägen von Kennzeichenschildern wird nicht von den Zulassungsstellen selbst vorgenommen, daher sind diese privat zu beziehen und nicht in den Gebühren enthalten. Prägefirmen sind im unmittelbaren Umfeld der Zulassungsstellen zu finden.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. Die Zahlungen sind in bar oder mit Girocard möglich. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.
Rechtsgrundlagen
- § 8 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) i.V.m. § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Anschrift und Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle Baunatal
Adresse
Kontakt
Zeiten
Montag | 8 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
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Dienstag | 8 - 12 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Mittwoch | 8 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag | 8 - 12.30 Uhr und 13.30 - 18 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Freitag | 8 - 12 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Hinweis
Kfz-Zulassungsstelle Hofgeismar
Adresse
Kontakt
Zeiten
Montag | 8 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
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Dienstag | 8 - 11.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Mittwoch | 8 - 11.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag | 8 - 11.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Freitag | 8 - 11.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Hinweis
Kfz-Zulassungsstelle Wolfhagen
Adresse
Kontakt
Zeiten
Montag | 8 - 11.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
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Dienstag | 8 – 12.30 Uhr und 13.30 – 17 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Mittwoch | 8 - 11.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag | 8 - 11.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Freitag | 8 - 11.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Hinweis
Kfz-Zulassungsstelle Kassel
Adresse
KFZ-Zulassungsstelle
Ölmühlenweg 4
34123 Kassel
Kontakt
Zeiten
Montag | 8 - 12.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
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Dienstag | 8 - 12.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Mittwoch | 8 - 16 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag | 8 - 12.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Freitag | 8 - 12.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
Samstag | 9 - 12 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung (KEINE Importzulassungen, Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen und dauerroten Kennzeichen möglich) |
Hinweis
Jetzt Termin vereinbaren
Achtung, Einschränkungen aufgrund der aktuellen Situation:
- Zur Vorsprache ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte verzichten Sie bei Terminen wenn möglich auf eine Begleitperson.
- Haben Sie Anzeichen von Corona-Symptomen oder ist bei Ihnen eine Quarantäne angeordnet, verzichten Sie bitte auf eine persönliche Vorsprache und sagen einen evtl. bereits vereinbarten Termin wieder ab.
Zur Terminvereinbarung der KFZ-Zulassungsstellen
Terminvereinbarung telefonisch: (0561) 115
Kontakt
Servicecenter der Stadt Kassel
Kontakt
Erreichbarkeit und Online-Services
Montag | 7 bis 18 Uhr |
---|---|
Dienstag | 7 bis 18 Uhr |
Mittwoch | 7 bis 18 Uhr |
Donnerstag | 7 bis 18 Uhr |
Freitag | 7 bis 18 Uhr |
Samstag | 9 bis 13 Uhr |
Hinweis
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