Beschreibung
Zum Führen von Fahrzeugen sind ärztliche Untersuchungen vor Erteilung sowie Nachuntersuchungen in regelmäßigen Abständen gesetzlich vorgeschrieben. Der Aufwand und die zeitlichen Abstände der Untersuchungen sind von der Fahrerlaubnisklasse abhängig.
Die Leistung umfasst einen Sehtest mit zentraler Tagessehschärfe, Farbsehen, Kontrastsehen, Stereosehen, Gesichtsfeld, ein ausführliches Gespräch in Verbindung mit einer körperlichen Untersuchung und Urinuntersuchung, bei Bedarf auch eine Blutentnahme.
Achtung:
Derzeit bieten wir nicht alle der erforderlichen Untersuchungen für die Fahrerlaubnis zum Führen von Fahrzeugen der Fahrerlaubnisgruppe 2 an. Welche Leistungen durch das Gesundheitsamt Region Kassel erbracht werden können, erfragen Sie bitte telefonisch.