Beschreibung
Es werden unter anderem Untersuchungen nach gesetzlichen Vorschriften für Lehrer, Referendare, Verbeamtungen, Einstellungen in den Staatsdienst durchgeführt.
Bitte vereinbaren Sie zeitnah zu Ihrer Einstellung einen Termin.
Details
Voraussetzungen
Um die Untersuchungen im Auftrag von Behörden durchführen zu können, ist ein schriftlicher Untersuchungsauftrag vorwiegend erforderlich.
Außerdem muss sich Ihr erster Wohnsitz in der Stadt oder im Landkreis Kassel befinden.
Verfahrensablauf
Die Untersuchung beinhaltet ein ausführliches Gespräch und eine amtsärztliche, körperliche Untersuchung mit Urinuntersuchung, gegebenenfalls auch Blutentnahme.
Für Bewerberinnen und Bewerber für das Lehramt
Es ist erforderlich, dass sie sich vor der Untersuchung mit den Inhalten des folgenden PDF-Dokumentes vertraut machen.
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) PDF-Datei 296 kB
Die notwendige Bescheinigung für die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz beruht auf den Inhalten des PDF-Dokumentes.
Fristen
- Das Zeugnis für die Untersuchung der Referendare ist ab dem Tag der Ausstellung 12 Monate gültig.
- Gültigkeit und Fristen der Untersuchungen für Verbeamtung und Anstellung gibt der Dienstherr/Auftraggeber vor.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Impfausweis
- Auftragsschreiben der Behörde (soweit es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegt)
- Möglichst umfangreiche medizinische Unterlagen (Arztbriefe, Behandlungsberichte, Laborbefunde, Bescheide vom Versorgungsamt, ärztliche Gutachten und Stellungnahmen, Röntgen-, CT- und MRT-Befunde usw.)
Nicht zum Untersuchungstermin mitgebrachte medizinische Unterlagen müssen zeitnah nachgereicht werden. - Vordruck zur Einstellungsuntersuchung PDF-Datei 118 kB. Bitte bringen Sie diesen vollständig ausgefüllten Vordruck zu Ihrem Untersuchungstermin mit.
Gebühren
Die Gebühr hängt von verschiedenen Faktoren ab wird nach Aufwand abgerechnet. Eine genaue Auskunft über die Höhe wird Ihnen bei Vorlage der entsprechenden Unterlagen während der persönlichen Vorsprache mitgeteilt.
Wir bevorzugen die Zahlung durch Girocard, Barzahlung ist möglich.
Besonderheit für die Standorte Hofgeismar und Wolfhagen:
Ab 01. Januar 2023 ist keine Barzahlung mehr möglich.