Gesundheitliche Beratung für in der Prostitution tätige Menschen

Seit dem 1. Juli 2017 ist das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Für Personen, die als Prostituierte tätig sind oder tätig werden wollen, ist für die behördliche Anmeldung eine gesundheitliche Beratung vorgeschrieben.

Beschreibung

Das „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG) ist am 1. Juli 2017 bundesweit in Kraft getreten.
 

Es sieht vor, dass Gesundheitsämter eine vertrauliche gesundheitliche Beratung anbieten. Diese umfasst Informationen über sexuell übertragbare Krankheiten, Schwangerschaft, Empfängnisverhütung, Alkohol- und Drogenkonsum und bietet die Gelegenheit, eine bestehende Zwangslage zu offenbaren.
 

Das Beratungsgespräch ist die Voraussetzung für die Anmeldung der Tätigkeit bei der Kommune, in der man überwiegend tätig ist.

Falls gewünscht, informieren wir gerne über weitere Beratungsangebote.

Die Beratung ist vertraulich!