Bestattungs- und Leichenwesen

Das Friedhofs- und Bestattungsgesetz regelt die Ausstellung von Leichenpässen und die Umbettung von Verstorbenen.

Beschreibung

Umbettung innerhalb Deutschlands

Eine Umbettung wird in der Regel von den Hinterbliebenen bei der zuständigen Friedhofsverwaltung beantragt, wenn der Verstorbene vor Ablauf der Ruhefristen in eine andere Grabstätte verlegt werden soll. Möglich ist auch die polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Anordnung der Umbettung.

Die Umbettung bedarf der Erlaubnis des Gemeindevorstands im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt am Bestattungsort.

Überführung ins Ausland

Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt. Voraussetzung für das Erlangen eines Leichenpasses ist unter anderem eine ärztliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes. In dieser bescheinigt ein Arzt des Gesundheitsamtes, dass keine übertragbare Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes vorlag und der Beförderung des Verstorbenen folglich keine gesundheitlichen Bedenken entgegenstehen.

Anschrift und Öffnungszeiten

Hygienische Dienste