Mitteilung zum Betrieb einer Wasserversorgungsanlage

Nach § 11 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gibt es verschiedene Anzeigepflichten für Betreiber von bestimmten Wasserversorgungsanlagen bzw. Trinkwasserinstallationen.

Aktuelles

Online-Infoveranstaltung zum Thema HPV-Impfung 
Einladung im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG):
für die Eltern/Sorgeberechtigten von Kindern und Jugendlichen zwischen 9 und 14 Jahren 
Thema: Warum ist die HPV-Impfung so wichtig – und wann ist der richtige Zeitpunkt dafür?

Wann: am 24.11.2025, 19:00-20:30 Uhr
Wo:
Onlineveranstaltung des HMFG, kostenfrei –  Registrieren Sie sich hier (Öffnet in einem neuen Tab)

Beschreibung

Betreiber von zentralen Wasserversorgungsanlagen, dezentralen Wasserversorgungsanlagen, Eigenwasserversorgungsanlagen (eigener Brunnen), von zeitweiligen Wasserversorgungsanlagen (z. B. Anlagen zur Verteilung auf Festplätzen, die für die jeweilige Veranstaltung aufgebaut wurden oder ortsfeste Verteilungsanlagen auf Campingplätzen, die nur zeitweise betrieben werden), sowie auch die Betreiber von Gebäudewasserversorgungsanlagen (Trinkwasserinstallationen), sofern das Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird (zum Beispiel: Betreiber von Kitas, Altenheimen, Hotels, Fitnessstudios, Schwimmbäder, usw.), haben eine Anzeigepflicht nach § 11 Trinkwasserverordnung. Die Betreiber dieser Anlagen müssen dem Gesundheitsamt folgendes mitteilen:

  • Die Errichtung einer Wasserversorgungsanlage
  • Die Inbetriebnahme und die Wiederinbetriebnahme einer Wasserversorgungsanlage
  • Bauliche und betriebstechnische Änderungen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Beschaffenheit des Trinkwassers
  • Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts an der Wasserversorgungsanlage auf eine andere Person
  • Stilllegung der Wasserversorgungsanlage oder von Teilen der Wasserversorgungsanlage

Betreiber einer mobilen Wasserversorgungsanlage, bei Abgabe des Trinkwassers im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit (zum Beispiel auf Schiffen), haben dem Gesundheitsamt folgendes anzuzeigen:

  • Die Inbetriebnahme und die Wiederinbetriebnahme einer Wasserversorgungsanlage
  • Bauliche und betriebstechnische Änderungen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Beschaffenheit des Trinkwassers
  • Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts an der Wasserversorgungsanlage auf eine andere Person
  • Stilllegung der Wasserversorgungsanlage oder von Teilen der Wasserversorgungsanlage

Die Anzeige können Sie über unseren Online-Service durchführen.

Online-Services

Anzeige nach § 11 Trinkwasserverordnung (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Mitteilung zum Betrieb einer Wasserversorgungsanlage

Hygienische Dienste

Anschrift

Alte Hauptpost
Friedrich-Ebert-Straße 24
34117 Kassel

Angaben zur Erreichbarkeit

    Aufgrund von Bauarbeiten ist der Standort Alte Hauptpost derzeit nur eingeschränkt barrierefrei erreichbar. Bitte rufen Sie uns vor Ihrem Besuch unbedingt an, wenn Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind: 0561 787 1960.

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