Beschreibung
Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage hat dem Gesundheitsamt die Nichteinhaltung von Grenzwerten oder Höchstwerten bei Trinkwasseruntersuchungen, die Nichterfüllung von Anforderungen sowie außergewöhnliche Vorkommnisse anzuzeigen. Dies ist so in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in § 47 festgeschrieben.
Wird in einer Trinkwasserinstallation der technischen Maßnahmenwertes für Legionellen erreicht, so hat der Betreiber der Trinkwasserinstallation dies unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen, sofern ihm kein Nachweis darüber vorliegt, dass diese Anzeige schon durch das Untersuchungslabor erfolgt ist.
Zur Erfüllung dieser Handlungspflichten kann auch unser Online-Service verwendet werden.
Online-Services
Die Anzeige können Sie über unser Online-Service durchführen
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Hygienische Dienste
Anschrift
Alte Hauptpost
Friedrich-Ebert-Straße 24
34117 Kassel