Meldung von Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser

Wird bei Trinkwasseruntersuchungen eine Grenzwertüberschreitung festgestellt, muss das Gesundheitsamt den Untersuchungsbefund unverzüglich beurteilen und erforderliche Maßnahmen zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität anordnen. Daher muss der Betreiber Abweichungen von der Trinkwasserqualität unverzüglich dem Gesundheitsamt anzeigen, sobald er davon Kenntnis hat.

Beschreibung

Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage hat dem Gesundheitsamt die Nichteinhaltung von Grenzwerten oder Höchstwerten bei Trinkwasseruntersuchungen, die Nichterfüllung von Anforderungen sowie außergewöhnliche Vorkommnisse anzuzeigen. Dies ist so in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in § 47 festgeschrieben.

Wird in einer Trinkwasserinstallation der technischen Maßnahmenwertes für Legionellen erreicht, so hat der Betreiber der Trinkwasserinstallation dies unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen, sofern ihm kein Nachweis darüber vorliegt, dass diese Anzeige schon durch das Untersuchungslabor erfolgt ist.

Zur Erfüllung dieser Handlungspflichten kann auch unser Online-Service verwendet werden.

Online-Services

Die Anzeige können Sie über unser Online-Service durchführen 

Anzeige von Grenzwertüberschreitungen nach § 47 Trinkwasserverordnung (Öffnet in einem neuen Tab)

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