Trinkwasserleitungen aus Blei

Das Schwermetall Blei gilt auch schon in geringen Mengen als gesundheitsgefährdend. Daher gibt es vom Gesetzgeber verschiedene Vorgaben zum Schutz der menschlichen Gesundheit, um die Aufnahmemenge an Blei zu begrenzen.

Beschreibung

Die Trinkwasserverordnung regelt die Beschaffenheit von Trinkwasser. Wesentliche Eintragungsquellen für Blei ins Trinkwasser sind Bleirohre oder Teilstücke aus Blei in der Hausanschlussleitung oder der Trinkwasserinstallation. Um diese Eintragungsquellen von Blei ins Trinkwasser zu beseitigen, wurden mit der neuen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 23. Juni 2023 konkrete Austauschpflichten für die noch installierten Trinkwasserleitungen aus Blei vorgegeben. Die aktuellen Regelungen zu Bleileitungen werden in § 17 TrinkwV definiert. Hiernach hat der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, in der Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei vorhanden sind, diese Leitungsteile bis zum 12. Januar 2026 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entfernen oder stillzulegen. Die bloße Kenntnis über das Vorhandensein von Bleileitungen zwingt den Betreiber (Gebäudebesitzer) zum Handeln. 

Das Vorhandensein von Trinkwasserleitungen aus Blei ist nach § 17 Abs. 6 TrinkwV dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Die Anzeigepflicht besteht nicht, wenn das Vorhandensein von Trinkwasserleitungen oder Teilen davon aus dem Werkstoff Blei im Rahmen der Erfüllung eines Auftrages zu deren Stilllegung oder Entfernung festgestellt wird. Diese Anzeige (nach § 17) dient der Meldung von Trinkwasserleitungen oder Teilstücken aus dem Werkstoff Blei die in Wasserversorgungsanlagen verbaut sind.

Online-Services

Die Anzeige von Bleileitungen oder Teilstücken aus Blei in Wasserversorgungsanlagen nach § 17 Trinkwasserverordnung können Sie hier anzeigen.

Anzeige online durchführen (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Hygienische Dienste

Ähnliche Dienstleistungen