Beschreibung
In Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsakte des Kreises und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wird in bestimmten Angelegenheiten der Anhörungsausschuss beteiligt.
Details
Verfahrensablauf
Der Widerspruch wird bei der Ausgangsbehörde, d.h. bei der Behörde eingelegt, die den angefochtenen Bescheid erlassen oder versagt hat. Diese legt den gesamten Vorgang dem beim Landrat gebildeten Anhörungsausschuss vor, wenn sie dem Widerspruch nicht abhilft oder der Widerspruchsführer nicht auf die Vorlage verzichtet.
Hinweis: Wird der Widerspruch direkt bei der Widerspruchsbehörde eingelegt, leitet diese ihn zunächst an die Ausgangsbehörde zur Prüfung und ggf. Durchführung des Anhörungsverfahrens weiter.
Was sollte ich noch wissen?
- Der Anhörungsausschuss setzt sich in der Regel aus einem/r Vorsitzenden und zwei Beisitzern zusammen.
- Der Widerspruchsführer wird vor dem Anhörungsausschuss mündlich gehört. Die Sach- und Rechtslage wird mit allen Beteiligten erörtert.
- Ziel ist eine gütliche Erledigung des Widerspruchs.
- Kommt es nicht zur Erledigung, unterbreitet der Anhörungsausschuss der Widerspruchsbehörde einen unverbindlichen Entscheidungsvorschlag.
- Der Anhörungsausschuss trifft also selbst keine Entscheidung über den Widerspruch.
- Die Sitzungen des Anhörungsausschusses sind nicht öffentlich.
- Der/ die Vorsitzende des Anhörungsausschusses kann in bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen von der Anhörung absehen.
- Der Widerspruchsführer kann auf die Anhörung verzichten. In diesem Fall entscheidet die Widerspruchsbehörde nach Lage der Akten.
- Die Einzelheiten sind in den §§ 7 bis 12 des Hessischen Ausführungsgesetzes zur Verwaltungs-gerichtsordnung (HessAG/VwGO) geregelt.
Rechtsgrundlagen
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§§ 7 bis 12 des Hessischen Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung (HAG/VwGO)
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Hessisches Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung
Anschrift und Öffnungszeiten
Zeiten
Montag | 8:00 bis 15:30 Uhr |
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Dienstag | 8:00 bis 15:30 Uhr |
Mittwoch | 8:00 bis 15:30 Uhr |
Donnerstag | 8:00 bis 15:30 Uhr |
Freitag | 8:00 bis 12:30 Uhr |
Rechtsangelegenheiten
Adresse
Kreishaus
Wilhelmshöher Allee 19-21
34117 Kassel
Angaben zur Erreichbarkeit
- Barrierefreier Zugang.
- WC
Kontakt
- 0561 10031814
- 0561 10031813
Zeiten
Montag | 8:00 bis 15:30 Uhr |
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Dienstag | 8:00 bis 15:30 Uhr |
Mittwoch | 8:00 bis 15:30 Uhr |
Donnerstag | 8:00 bis 15:30 Uhr |
Freitag | 8:00 bis 12:30 Uhr |
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Sabine Koch | 0561 1003-1511 | |
Elke Pape | 0561 1003-1395 |