Beschreibung
Heilpraktikerin beziehungsweise Heilpraktiker ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausübt. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Zudem muss die Tätigkeit medizinische Fachkenntnisse erfordern und darf keine gesundheitlichen Schäden verursachen können.
Wenn Sie als Heilpraktikerin/Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde tätig werden wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubniserteilung setzt einen Antrag und eine erfolgreich abgelegte Kenntnisüberprüfung voraus.
Details
Voraussetzungen
- Sie müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung (wenigstens der Hauptschulabschluss) nachweisen können,
- sittlich zuverlässig sein,
- in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet sein,
- und Sie müssen bei der Überprüfung Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten durch das Gesundheitsamt nachweisen, dass die Ausübung der Heilkunde durch Sie keine Gefahr für die Volksgesundheit bedeutet.
Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung „Heilpraktikerin“ beziehungsweise „Heilpraktiker“ führen.
Die Heilpraktikererlaubnis darf nicht auf einzelne Gebiete eingeschränkt werden. Einzige Ausnahmen hiervon sind die Einschränkung der Heilpraktikererlaubnis auf das Gebiet der Psychotherapie sowie der Physiotherapie.
Verfahrensablauf
Nach Antragstellung werden die Unterlagen auf Vollständigkeit und auf das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen geprüft. Soweit keine Hinderungsgründe vorliegen, wird der Antrag für die im Rahmen des Erlaubnisverfahrens notwendige Kenntnisüberprüfung an das Gesundheitsamt Region Kassel weitergeleitet. Im Rahmen des Antragsverfahrens findet eine schriftliche und eine mündliche Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der Heilkunde statt. Die Personen, die den sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie anstreben, müssen in Hessen lediglich eine mündliche Prüfung ablegen.
Die schriftlichen Kenntnisüberprüfungen des Gesundheitsamtes Region Kassel finden 2 mal jährlich statt, jeweils am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober. Über die Zulassung zu den jeweiligen Überprüfungsterminen entscheidet das Gesundheitsamt Region Kassel, in Abhängigkeit von den vorhandenen Kapazitäten.
Nach Abschluss der Kenntnisüberprüfung erfolgt die Entscheidung über den Antrag durch die Erlaubnisbehörde.
Fristen
Der vollständige Antrag sollte spätestens 8 Wochen vor dem jeweiligen Überprüfungstermin beim Landkreis Kassel eingegangen sein. Sollten mehr Anträge eingehen, als Prüfungsplätze vorhanden sind, werden die antragstellenden Personen für den nächstmöglichen Überprüfungstermin vorgesehen.
Bei bestandener schriftlicher Überprüfung werden die mündlichen Überprüfungen ca. zwei Wochen nach dem schriftlichen Termin durchgeführt.
Bearbeitungsdauer
Die Entscheidungen über die Anträge erfolgen zeitnah nach den erfolgten Kenntnisüberprüfungen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis beziehungsweise Reisepass
- Falls ein Reisepass vorgelegt wird, zusätzlich Meldebescheinigung von dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
- Nachweis eines Schulabschlusses (mindestens Hauptschulabschluss)
- Geburtsurkunde oder Geburtsschein, bei Namensänderung eine entsprechende Urkunde
- Amtliches Führungszeugnis, das nicht früher als 3 Monate vor der Vorlage ausgestellt sein darf
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Heilpraktikerberufs, die nicht früher als 3 Monate vor der Vorlage ausgestellt sein darf
- Lebenslauf
- Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
Die Unterlagen bitte im Original oder als beglaubigte Fotokopie bzw. aktuellen Registerauszug vorlegen/ übersenden. Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn die Unterlagen vollständig sind.
Befindet sich der aktuelle Wohnort außerhalb des Landkreises Kassel, ist es erforderlich, dass eine die örtliche Zuständigkeit begründende Niederlassungsabsicht im Landkreis Kassel hinreichend konkret ist.
Gebühren
Bei der Erteilung der Heilkundeerlaubnis handelt es sich um eine gebührenpflichtige Leistung.
Im Überprüfungsverfahren werden folgende Gebühren erhoben:
- Schriftliche Überprüfung 225,00 Euro,
- Mündliche Überprüfung 155,00 Euro sowie
- Prüfung nach Aktenlage 80,00 Euro - 180,00 Euro.
Für die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung nach § 2 Abs. 1 Heilpraktikergesetz ist eine Gebühr von 250,00 Euro fällig.
Zudem sind die dem Gesundheitsamt entstehenden baren Auslagen zu erstatten.
Die Kostenschuld entsteht mit Eingang des Antrags beim Landkreis Kassel und wird bei Abschluss des Verfahrens (Erlaubniserteilung/Ablehnung/Rücknahme) in Rechnung gestellt.
Die Kosten für die Kenntnisüberprüfung (schriftlich, mündlich, nach Aktenlage) werden durch das Gesundheitsamt Region Kassel separat erhoben.
Was sollte ich noch wissen?
Für die Zulassung zur Ausübung des Heilpraktikerberufs ist weder eine medizinische Ausbildung noch eine berufsqualifizierende Fachprüfung erforderlich. Die Überprüfung erstreckt sich vielmehr darauf, ob die antragstellende Person so viele heilkundige Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, dass die Ausübung der Heilkunde durch sie nicht zu einer Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung wird.
Institutionen
Gesundheitsamt Region Kassel
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Zeiten
Montag | 8:00 bis 15:30 Uhr |
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Dienstag | 8:00 bis 15:30 Uhr |
Mittwoch | 8:00 bis 15:30 Uhr |
Donnerstag | 8:00 bis 15:30 Uhr |
Freitag | 8:00 bis 12:30 Uhr |
Rechtsangelegenheiten
Adresse
Kreishaus
Wilhelmshöher Allee 19-21
34117 Kassel
Angaben zur Erreichbarkeit
- Barrierefreier Zugang.
- WC
Kontakt
- 0561 1003-1814
- 0561 1003-1813
Zeiten
Montag | 8:00 bis 15:30 Uhr |
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Dienstag | 8:00 bis 15:30 Uhr |
Mittwoch | 8:00 bis 15:30 Uhr |
Donnerstag | 8:00 bis 15:30 Uhr |
Freitag | 8:00 bis 12:30 Uhr |