Beschreibung
Für das Lösen des ersten Fischereischeins (siehe Fischereischein) ist in aller Regel eine bestandene Fischerprüfung erforderlich. In dieser Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Der Hessischen Fischerprüfung stehen Staatliche oder Staatlich anerkannte Fischerprüfungen der anderen Bundesländer gleich.
Von der Ablegung der Fischerprüfung sind u. a. befreit:
- Jugendliche, wenn sie einen Jugendfischereischein lösen,
- beruflich ausgebildete Fischer mit entsprechender Abschluss- oder Meisterprüfung sowie Personen, die hierzu ausgebildet werden,
- Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind,
- Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem Diplomatischen Corps angehören und im Besitz eines ausländischen Fischereischeines sind.
Die Untere Fischereibehörde des Landkreises Kassel führt jeweils im Mai und Dezember eine Fischerprüfung durch.
Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Prüfung sind:
- Hauptwohnsitz im Landkreis Kassel (Ausnahmen sind möglich)
- Mindestalter 14 Jahre (oder unmittelbar vor dem 14. Geburtstag)
- Besuch eines Vorbereitungslehrganges zur Prüfung
- Fristgerechte Anmeldung zur Prüfung
Vorbereitungslehrgänge:
Lehrgänge werden von dem Hessischen Fischereiverband unmittelbar vor den Prüfungsterminen in Kassel, Lamerden und Wolfhagen durchgeführt. Ein Lehrgang umfasst 40 Unterrichtsstunden.
Es werden prüfungsrelevante Kenntnisse in allgemeiner und spezieller Fischkunde sowie Gewässer-, Geräte- und Gesetzeskunde vermittelt.
Kosten: ca. 150,00 €
Kontaktadresse: Verband Hessischer Fischer e.V.
Lehrgangsleiter:
Kassel: Udo Morgen, Tel. 05544 940799
Wolfhagen: Horst Ruth, Tel. 05692 4961
Anmeldung zur Prüfung:
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über den Lehrgangsleiter des Vorbereitungslehrganges. Im Rahmen des Lehrganges werden Sie über alle Formalitäten unterrichtet. Von dort werden die notwendigen Unterlagen (siehe "Was muss ich mitbringen?") fristgerecht bei der Unteren Fischereibehörde eingereicht.
Prüfungszulassung:
Nach Überprüfung der formalrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen werden Sie von uns schriftlich zur Fischerprüfung zugelassen und eingeladen.
Prüfung:
Die Prüfung findet in Hofgeismar statt.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis, mit dem Sie die Ausstellung eines Fischereischeines beantragen können.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Ordnungs- und Gewerberecht
Anschrift
Außenstelle Hofgeismar
Garnisonstraße 6
34369 Hofgeismar