Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen

Wenn Sie als Unternehmen eine Baustelle einrichten wollen, dann müssen Sie die behördlichen Anordnungen befolgen.

Beschreibung

Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen.

Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.
 

Anschrift und Öffnungszeiten

Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen

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Mittwochnach Terminvereinbarung
Donnerstagnach Terminvereinbarung
Freitagnach Terminvereinbarung

Straßenverkehrsbehörde

Anschrift

Kohlenstraße 132
34121 Kassel

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