Keine offene Sprechzeiten in der Führerscheinstelle
Auf Grund der aktuellen Corona-Situation bietet die Führerscheinstelle keine offene Sprechzeiten an. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer 0561/1003-1799 oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Terminwunsch an fahrerlaubnisbehoerdelandkreiskasselde
Bitte beachten Sie, dass die Führerscheinstelle des Landkreises Kassel nur für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Landkreis zuständig ist. Wenn Ihr Wohnsitz in der Stadt Kassel ist, wenden Sie sich bitte an das Fahrerlaubniswesen der Stadt Kassel.
Beschreibung
Bei Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 Jahre (BF 17) wird das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt.
Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung erhalten die BF 17-Teilnehmer eine Prüfungsbescheinigung. Sie dürfen dann bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer hierfür ausdrücklich zugelassenen Person fahren.
Im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Landkreises Kassel erfolgt die Antragstellung bei den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen des Wohnsitzes. Die Antragsvordrucke sind dort vorhanden. Der Antrag wird durch die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.