Baugenehmigung: Genehmigungsfreigestellte Baumaßnahmen

Beschreibung

Die Errichtung von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 - 3 (das heißt, der Rohfußboden der Aufenthaltsräume liegt höchstens 7 m über der Geländeoberfläche), Wohngebäuden bis zur Hochhausgrenze (der Rohfußboden der Aufenthaltsräume liegt höchstens 22 m über der Gebäudeoberfläche) sowie Nebengebäuden/Nebenanlagen für diese Gebäude, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, bedarf keiner Baugenehmigung, wenn

  • das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht
  • keine Ausnahmen oder Befreiungen erforderlich sind,
  • keine bauordnungsrechtlichen Abweichungen erforderlich sind,
  • die Gemeinde der Bauherrschaft bestätigt hat, dass die Erschließung gesichert ist,
  • der Bauherr eine Entwurfsverfasserin / einen Entwurfsverfasser i. S. des § 57 der Hessischen Bauordnung ( HBO) bestellt hat,
  • die Nachweise über die Standsicherheit von einer/m Nachweisberechtigten erstellt sind und
  • die Nachweise über den Schall- und Wärmeschutz von einer/m Nachweisberechtigten erstellt sind.

Anstelle eines Bauantrags ist in diesen o. a. Fällen lediglich erforderlich, dass der Bauherr im Wesentlichen den Entwurf, ausgenommen die bautechnischen Nachweise, einreicht. Nähere Angaben hierzu enthält der Bauvorlagenerlass. Die bautechnischen Nachweise müssen vor Ausführung der jeweiligen Bauabschnitte vorliegen. Da keine Baugenehmigung erteilt wird, trägt die Bauherrschaft allein die Verantwortung für die Einhaltung aller Anforderungen, die sein Bauvorhaben erfüllen muss. Die Bauherrschaft kann jedoch verlangen, dass für o. a. Baumaßnahmen ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird.
Detaillierte Ausführungen/Anforderungen zur Genehmigungsfreiheit finden Sie unter § 64 HBO.

Kleinere, unbedeutendere bauliche Anlagen, die in der Anlage zu § 63 HBO aufgeführt sind, bedürfen unter bestimmten Voraussetzungen keiner Baugenehmigung.
 

Genehmigungsfreistellungen gem. § 64 HBO können bei der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Kassel ab dem 01.07.2025 ausschließlich digital eingereicht werden. Gem. § 65 (5) Satz 3 Hess. Bauordnung (HBO) kann die Bauaufsichtsbehörde bestimmen, dass ausschließlich ein elektronisches Verfahren zu nutzen ist, wenn ein solches zur Verfügung gestellt wird. Von dieser Ermächtigungsgrundlage macht die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Kassel Gebrauch. Für die Einreichung der Unterlagen nutzen Sie bitte das Bauportal des Landes Hessen, das Sie über den unten stehenden Link erreichen. Im Bauportal ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Erklärvideos und ein Handbuch zur Nutzung des Bauportals finden Sie im Anmeldebereich unter „Hilfe zur Registrierung“.
 

Online-Services

Über diesen Online‐Service haben Sie die Möglichkeit, sich im Bauportal Hessen zu registrieren und Genehmigungsfreistellungen gem. § 64 Hess. Bauordnung (HBO) einzureichen. 

Genehmigungsfreistellung (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Bauaufsichtsbehörde: Standort Hofgeismar

Anschrift

Außenstelle Hofgeismar
Garnisonstraße 6
34369 Hofgeismar

Bauaufsichtsbehörde: Standort Kassel

Anschrift

Kreishaus
Wilhelmshöher Allee 19-21
34117 Kassel

Bauaufsichtsbehörde: Standort Wolfhagen

Anschrift

Außenstelle Wolfhagen
Ritterstraße 1
34466 Wolfhagen