Entwässerungsgenehmigung

Beschreibung

Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung. Änderungen an der Grundstücksentwässerungsanlage, an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder am Anschluss an die Abwasseranlage bedürfen einer Änderungsgenehmigung.

Die Städte und Gemeinden haben in ihren Entwässerungssatzungen Einleitungsbedingungen für die Abwässer festgelegt, um den einwandfreien Betrieb der Kanalisation und der Kläranlage zu gewährleisten. Bei der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung entscheiden sie auch, ob insbesondere im industriellen und gewerblichen Bereich eine Vorbehandlung des Abwassers erforderlich ist.
Für die Einleitung bestimmter Abwasserarten, die gefährliche Stoffe enthalten können, besteht nach dem Hessischen Wassergesetz darüber hinaus eine besondere Erlaubnispflicht, wenn sich nicht eine Ausnahme von dieser Erlaubnispflicht aus der Indirekteinleiterverordnung ergibt. Die zuständige Untere Wasserbehörde erteilt darüber Auskunft.

Auch die Beseitigung von Niederschlagswasser über die kommunale Kanalisation bedarf der Entwässerungsgenehmigung.

Beratung und Information zu Bau und Betrieb sowie die Überwachung von Abwasserbehandlungsanlagen für

  • Mineralölhaltiges Abwasser
  • Amalganhaltiges Abwasser
  • Abwasser aus Chemischreinigungen

Erteilung der Genehmigung für die Einleitung gewerblichen Abwassers aus den Bereichen Fahrzeugwäsche, Zahnbehandlung und Chemischreinigung und bestimmte Direkteinleitungen von Niederschlagswasser in den öffentlichen Kanal bzw. in ein Gewässer. In der Regel besteht für Indirekteinleitungen aus den genannten Abwasserbereichen nur eine Anzeigepflicht bei dem Fachdienst Wasser- und Bodenschutz (Unteren Wasserbehörde). Anzeigevordrucke können dort angefordert werden.

Anschrift und Öffnungszeiten

Wasser- und Bodenschutz

Anschrift

Kohlenstraße 132
34121 Kassel

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