Einrichtungen für Kinder und Jugendliche – Aufsicht und Beratung

Beschreibung

Der Aufsicht und Beratung von (teil)stationären Einrichtungen der Jugendhilfe obliegt der Schutz, aber auch die Förderung von Kindern und Jugendlichen in den einzelnen Einrichtungen.

Wir bieten den Jugendhilfeeinrichtungen deshalb die Möglichkeit der Beratung an. Diese Beratung kann z.B. im Rahmen des Antrags auf Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII oder bei der Meldung eines besonderen Vorkommnisses (§ 47 SGB VIII) durchgeführt werden. Auch bei anderen Fachfragen, beispielsweise beim Erstellen von Schutz- oder Beteiligungskonzepten, stehen wir unterstützend zur Seite.

Im Rahmen unserer Aufgabe der Aufsicht bieten wir an, die nachfolgend genannten Instrumente gemeinsam mit den Trägern/Einrichtungen zu entwickeln.

Im Einzelnen sind dies:

  • Die konzeptionellen und qualitätssichernden Voraussetzungen, wie z.B. die pädagogische Konzeption, Beteiligungsverfahren zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen und Präventions-konzepte (Schutz vor (sexueller) Gewalt, Medienkompetenz).
  • Die Rahmenbedingungen, wie z.B. die organisatorischen und strukturellen Voraussetzungen des Trägers (z.B. Organigramm), die personellen Voraussetzungen (z.B. Einhaltung des Fachkräftegebots) oder den Zustand der Räumlichkeiten (z.B. Ausstattung der Zimmer).

Beschwerden
Die jungen Menschen in den Einrichtungen, die Eltern oder die Mitarbeiter*innen und andere Beteiligte können sich im Bedarfsfall bei Beschwerden direkt an die Aufsicht und Beratung beim Fachbereich Jugend wenden.

Anschrift und Öffnungszeiten

Heimberatung/-aufsicht, Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen

Anschrift

Kreishaus
Wilhelmshöher Allee 19-21
34117 Kassel

Kontakt