Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)

Beschreibung

Wenn junge Menschen im Alter von 14 bis 20 Jahren eine Straftat begehen wie Diebstahl, Körperverletzung, Beleidigung oder Sachbeschädigung, kann das eine ganze Reihe von Folgen haben wie Verletzungen, Sachschäden, Ängste, Feindseligkeiten und zumeist auch ein Strafverfahren. Daraus ergibt sich oft eine komplizierte und belastende Situation, sowohl für die Geschädigten und ihre Angehörigen als auch für die Täter und deren Eltern. Hier ist es ggf. sinnvoll, die entstandene Ungerechtigkeit durch eine direkte Wiedergutmachung und eventuell durch ein persönliches Gespräch auszugleichen. Die Jugendgerichtshilfe als Konfliktschlichtungsstelle trägt dazu bei, dass Konflikte, Streitigkeiten und Schädigungen, die zu einer Anzeige geführt haben, weitgehend selbst beseitigt werden und ein Ausgleich gefunden wird durch eine faire Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten, wenn möglich ohne Gerichtsverhandlung.

Anschrift und Öffnungszeiten

Jugendgerichtshilfe Hofgeismar

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Außenstelle Hofgeismar
Garnisonstraße 6
34369 Hofgeismar

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Jugendgerichtshilfe Kassel

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Wilhelmshöher Allee 19-21
34117 Kassel

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Außenstelle Wolfhagen
Ritterstraße 1
34466 Wolfhagen

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Infoflyer Täter-Opfer-Ausgleich

Wenn ein junger Mensch eine Straftat begeht wie Diebstahl, Körperverletzung, Beleidigung oder Sachbeschädigung, kann das eine ganze Reihe von Folgen haben:

  • Verletzungen, Sachschäden,
  • Ängste, Feindseligkeiten
  • und zumeist auch ein Strafverfahren.

Daraus ergibt sich oft eine komplizierte und belastende Situation, sowohl für die Geschädigten und ihre Angehörigen als auch für die Täter und deren Eitern.

Wäre es daher nicht sinnvoll, die entstandene Ungerechtigkeit durch eine direkte Wiedergutmachung und ein persönliches Gespräch auszugleichen?

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