Grundstücksverkehr

Beschreibung

Die rechtsgeschäftliche Veräußerung landwirtschaftlicher Flächen bedarf der behördlichen Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz. Die Genehmigung erstreckt sich auf Kauf, Übertragung, Übergabe, Schenkung, Erbauseinandersetzung und Tausch von landwirtschaftlichen Grundstücken.

Der Fachbereich Landwirtschaft, Fachdienst Agrarförderung ist örtlich zuständig für den Landkreis Kassel und der kreisfreien Stadt Kassel

Anschrift und Öffnungszeiten

Agrarförderung

Anschrift

Außenstelle Hofgeismar
Manteuffel-Anlage 5
34369 Hofgeismar

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