Dorfentwicklung

Beschreibung

Ziel der Dorfentwicklung ist, der Erhalt und Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum sowie eine ganzheitliche Gestaltung des Dorfes als einen attraktiven und lebendigen Lebensraum. Unterstützt soll der Prozess mit Hilfe einer eigenständigen Entwicklung der sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potenziale vor Ort. Die ländlichen Siedlungen sollen dabei in ihrer charakteristischen Vielfalt erhalten werden, neuen funktionalen Anforderungen angepasst und in die Landschaft eingebunden werden.

Der demografische und strukturelle Wandel erfordert eine nachhaltige Strategie, wie sich eine Kommune insgesamt entwickeln soll und welche Funktionen die einzelnen Stadt‐/ Ortsteile dabei übernehmen müssen. Grundsätzlich ist die Dorfentwicklung ein wichtiges Instrument der Strukturförderung für die ländlichen Räume in Hessen und hilft bei der Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters. Grundvoraussetzung für eine Förderung im Rahmen der Dorfentwicklung ist eine kommunale Gesamtstrategie, die auf der Grundlage eines integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) beruht. Dieser muss sich auf alle Stadt‐/Ortsteile erstrecken und u.a. Aussagen darüber treffen, wie die Nahversorgung und die Infrastruktur längerfristig gesichert werden können. Dabei sind die Bürgermitwirkung ebenso wie der Aufbau von sozialen und kulturellen Netzwerken zur Stärkung der Daseinsvorsorge eigenständige Programmziele.

Fördermaßnahmen

  • Dorfentwicklungsplanungen und Dienstleistungen
  • Lokale Basisinfrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge
  • Umnutzung, Sanierung und Neubau im Ortskern
  • Lokale Kleinvorhaben
  • Freiflächen und Ortsbild
  • Städtebaulich verträglicher Rückbau
  • Strategische Sanierungsbereiche


Förderungsmöglichkeiten und Konditionen

Für private Antragssteller

Ziel der Förderung ist die Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters mit seinem bau- und kulturhistorischen Erbe sowie die Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität der dörflichen Bevölkerung in den Ortskernen.

Gefördert werden können Ausgaben für Investitionen in die Umnutzung, Sanierung, Erweiterung und für den Neubau von Gebäuden im Ortskern einschließlich privater Hof- Garten- und Grünflächen auf Grundlage der regionaltypischen Bauweise. Investitionen sind nur dann zuwendungsfähig, wenn es sich um eine standortverträgliche Nutzung handelt und die Gebäude sich in die Baustruktur der örtlichen Fördergebiete unter Beachtung städtebaulicher, denkmalpflegerischer und baugestalterischer Vorgaben einfügen.

Für jede Maßnahme kann ein Zuschuss von 35% der förderfähigen Nettokosten, max. 45.000 Euro und für Kulturdenkmäler bis zu 60.000 Euro gewährt werden. Beim Umbau von Wirtschaftsgebäuden (z.B. Scheunen) bis zu drei Wohneinheiten können max. 200.000 Euro gewährt werden. Dieser Zuschuss ist nicht zurückzuzahlen. 

Für kommunale Antragssteller

Gefördert werden können: 

Ausgaben für die Ausarbeitung von integrierten kommunalen Entwicklungskonzepten und städtebaulichen Fachbeiträgen sowie Ausgaben für Moderations- und Beratungsleistungen, Objektplanungen, Schulungen und Informationsveranstaltungen.

Investitionen in die lokale Basisinfrastruktur zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit und zur nachhaltigen Sicherung der Siedlungs- und Baustruktur der Ortskerne.

Investitionen in die Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung von kleinen Infrastrukturen (Freiflächen) sowie der Erhaltung des kulturellen und natürlichen Erbes (Ortsbild)

Investitionen in einen städtebaulich verträglichen Rückbau von Gebäuden und Grundstücken in den Ortskernen

Der Fördersatz beträgt i. d. R. 65 % der zuschussfähigen Ausgaben und kann sich jährlich ändern.

Neue Förderrichtlinie und Verfahrensänderungen ab 2019.

 

Anschrift und Öffnungszeiten

Servicezentrum Regionalentwicklung

Anschrift

Außenstelle Hofgeismar
Manteuffel-Anlage 5
34369 Hofgeismar

Kontakt

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