Ehrenbrief des Landes Hessen

Beschreibung

Der Ehrenbrief ist eine Auszeichnung des Hessischen Ministerpräsidenten, die für besonderes ehrenamtliches Engagement im Bereich der demokratischen, sozialen oder kulturellen Gestaltung der Gesellschaft im Jahre 1973 vom damaligen Ministerpräsident Albert Osswald gestiftet wurde. Über die Verleihung eines Ehrenbriefes entscheiden seit 1998 die Landrätin oder der Landrat, die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister, in deren, bzw. dessen Zuständigkeitsbereich der bzw. die Auszuzeichnende ihren bzw. seinen Wohnsitz hat.

Darüber hinaus kann der Hessische Ministerpräsident in eigener Zuständigkeit besondere Persönlichkeiten mit dem Landesehrenbrief auszeichnen.
Jährlich werden in Hessen zwischen 1000 und 1500 Ehrenbriefe verliehen. Die Auszeichnung mit dem Ehrenbrief des Landes Hessen setzt eine mindestens 12-jährige aktive ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen Selbstverwaltung oder in kommunalen Einrichtungen, in Vereinen mit kulturellen und sozialen Zielen (siehe Hinweise) oder in vergleichbarer Weise voraus. Die oder der Vorgeschlagene müssen der Auszeichnung würdig sein. Da es sich um eine staatliche Ehrung handelt, besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Auszeichnung.
 

Anschrift und Öffnungszeiten

Ehrenbrief des Landes Hessen

Zeiten

Montag8:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag8:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch8:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag8:00 bis 15:30 Uhr
Freitag8:00 bis 12:30 Uhr

Kommunalaufsicht und Recht

Anschrift

Kreishaus
Wilhelmshöher Allee 19-21
34117 Kassel

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